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Die Gleichstellungsbeauftragten mischen sich ein

15.2.2019 Kreis Wesel. Die Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Wesel fordern die ersatzlose Abschaffung des §219a StGB!

Nach langen Debatten und Diskussionen bleibt das sogenannte Werbeverbot für Ärztinnen und Ärzte zu Schwangerschaftsabbrüchen bestehen. Mit Werbung ist hierbei auch die fachliche Information über Methoden und Risiken eines medizinischen Eingriffs gemeint. Ärztinnen und Ärzte dürfen lediglich mitteilen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Zu allen weiteren Informationen müssen sie auf Listen an anderer Stelle verweisen. Das ist nicht genug - nur informierte Frauen können wirklich frei entscheiden!

Für die betroffenen Frauen wird durch diese Scheinkompromisslösung nichts besser. Sie werden gezwungen, sich in einer Situation, die für die allermeisten Frauen eine existentielle Krise bedeutet, notwendige und äußerst wichtige Informationen an unterschiedlichsten Stellen einzuholen anstatt ihnen umfassende und niedrigschwellige Informationen gebündelt von Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung zu stellen. Der Druck auf diese Frauen wird somit ohne Not erhöht.

Eine lange Debatte über Selbstbestimmungsrechte von Frauen endet mal wieder ohne wirklichen Fortschritt. Der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Wesel fordert, die Abschaffung des § 219a StGB und das umfassende Recht auf Information und Selbstbestimmung.

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