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Abgrabungsverfüllung Mühlenberg: Kreis Wesel veröffentlicht weiteren Zwischenbericht

27.9.2022 Gahlen (pd). Die Kreisverwaltung Wesel hat den dritten Zwischenbericht zur laufenden Gefährdungsabschätzung zur Abgrabungsverfüllung Mühlenberg an das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MULNV) veröffentlicht.

Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigen weiterhin keine negative Beeinflussung von Oberflächen- oder Grundwasser durch das Sickerwasser der Verfüllung. Die abschließende Gefährdungsabschätzung wird planmäßig im November erwartet. Diese wird Entscheidungsgrundlage für mögliche technische Maßnahmen sein, die z.B. das anfallende Sickerwasser betreffen.

Zum Hintergrund:

Zwischen 2010 und 2013 kam es zu einer illegalen Einlagerung von Ölpellets in der Verfüllung der Tonabgrabung Mühlenberg in Schermbeck-Gahlen. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) hatte im Zuge der Prüfung davon ausgehender Gefahren ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im daraus resultierenden Abschlussbericht zur Evaluierung vorliegender Daten, Ergebnisse und Entscheidungen wurde die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung und Vorbereitung von eventuellen Sanierungsarbeiten festgestellt. Im Anschluss daran hat eine Koordinierungsgruppe unter Leitung des MULNV die hierzu erforderlichen Arbeitsschritte abgestimmt.

In 2021 hatten der Kreis Wesel und die Firma Nottenkämper als Betreiberin der Abgrabung und Verfüllung Mühlenberg einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Der Betreiber hat sich damit verpflichtet, die nach vorliegendem Gutachten notwendigen Untersuchungsmaßnahmen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen und eine Machbarkeitsstudie für eine gegebenenfalls erforderliche Sanierung der Abgrabung zu erstellen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag bietet dem Kreis Wesel große Sicherheit für die Kostenträgerschaft des Ordnungspflichtigen.

 

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