MdL Charlotte Quik: Anliegerkosten beim Straßenausbau werden erheblich reduziert

2.7.2019 Kreis Wesel (pd). Hinsichtlich der viel diskutierten Straßenausbaubeiträge für Anlieger hat die NRW-Koalition heute einen konstruktiven Lösungsansatz präsentiert. Dazu erklärt die CDU-Landtagsabgeordnete Charlotte Quik:
„Die NRW-Koalition wird die Straßenausbaubeiträge für Anlieger deutlich reduzieren. Das Land stellt jährlich 65 Millionen Euro bereit, um die für die Kommunen ausfallenden Beiträge zu ersetzen. Das ist ein gelungener Kompromiss zwischen der vielfach geforderten Abschaffung und dem Wunsch - unter anderem der kommunalen Spitzenverbände - nach grundsätzlicher Beibehaltung. Im Sinne der Bürger übernimmt das Land finanzielle Verantwortung. Die NRW-Koalition ist damit ein Thema angegangen, dem sich die rot-grüne Vorgängerregierung komplett verweigert hat. Zusammen mit einer geplanten wesentlich vereinfachten Berechnung wird die drastische Verringerung der bisherigen Höchstsätze zu einer erheblichen finanziellen Entlastung der Anlieger führen. Insbesondere in finanzschwachen Kommunen, die durch die Haushaltssicherung gezwungen wurden, die Höchstsätze von Anliegern zu verlangen, wird sich die finanzielle Belastung der Beitragszahler damit erheblich zu ihren Gunsten verändern. Die Achtung vor der kommunalen Selbstverwaltung gebietet es, die Teilnahme am Förderprogramm des Landes für jede Kommune freizustellen. “

 Verfahrensweise:
Beantragt eine Kommune für ausfallende Anliegerbeiträge Fördermittel, ist sie gehalten, nicht mehr die bisher angewendete Mustersatzung für die Berechnung der Anlieger heranzuziehen (Anliegerstraßen: 50-80% bei Fahrbahn und Radweg, 60-80% bei Parkstreifen und Gehweg. Haupterschließungsstraßen: 30-60% bei Fahrbahn und Radweg, 50-80% bei Parkstreifen und Gehweg, Hauptverkehrsstraßen: 10-40% bei Fahrbahn und Radweg, 50-80%, bei Parkstreifen und Gehweg, Hauptgeschäftsstraße: 40-70% bei Fahrbahn und Radweg, 60- 80%, bei Parkstreifen und Gehweg), sondern eine neue Staffelung der Anliegerbeiträge, die auch der unterschiedlichen Bemessung im Land wirksam entgegen wirkt:
Diese neue Staffelung der Anliegerbeiträge unterscheidet bei Anlieger- und Haupterschließungsstraßen nicht mehr nach Maßnahmen für den fließenden oder den ruhenden Verkehr. Sie richtet sich ausschließlich nach den Kosten der Gesamtmaßnahme: Anliegerstraßen: 40%,
Haupterschließungsstraße: 30%,
Hauptverkehrsstraße: Fahrbahn und Radwege: 10%, Parkstreifen und Gehweg: 40%,
Hauptgeschäftsstraße: Fahrbahn und Radwege: 35%, Parkstreifen und Gehweg: 40%.
Eine Kommune kann die Förderung für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen beantragen, die nach dem 1.1.2018 begonnen wurden. Als Beginn der Maßnahmen gilt der Beschluss des zuständigen Rates.

Die weiteren Verbesserungen und Neuregelungen für Anlieger auf einen Blick:
Einführung einer verpflichtenden, zeitlich vorgelagerten Bürgerbeteiligung der von der Straßenbaumaßnahme betroffenen Grundstückeigentümer. Betroffene Anlieger können so zukünftig im Vorgriff des Beschlusses der Maßnahme Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung und die damit zusammenhängenden Kosten nehmen.

Veröffentlichung eines „Bürgerleitfaden Anliegerbeiträge“, der die rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erläutert.


Vereinfachung der Zahlungsmodalitäten durch Einführung eines Rechtsanspruchs auf 
Ratenzahlungen, verbunden mit der Verpflichtung, dass der für Zwecke von Straßenausbaubeiträgen anzusetzende Zinssatz sich dynamisch am von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz orientiert.

Konkretisierung und Festschreibung einer Härtefallregelung.

Prüfung, inwiefern die Kommunen dazu angehalten werden könnten, Maßnahmen, die das KAG betreffen, für die (z.B.) kommenden fünf Jahre in Form einer Prioritätenliste zu veröffentlichen.

Nach Ablauf von drei Jahren wird die Neuregelung einer Evaluation unterzogen.