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Bestechungsvorwürfe gegen Kreismitarbeiter verjährt

5.7.2019 Gahlen (geg). Im Korruptionsskandal um die Ölpelletsentsorgung sind die Vorwürfe gegen einen Mitarbeiter des Kreises Wesel verjährt und werden deshalb nicht weiter verfolgt.

Das teilte die Duisburg dem NRW Landtag mit. Die Verjährung sei am 30. Dezember 2018 mangels verjährungsunterbrechender Handlungen eingetreten.
Der Mitarbeiter, der für die Aufsicht der Tongrube verantworltich war,  soll nach Aussagen des Zeugen L. und eines bei Gericht im Juni eingegangenen anonymen Schreibens einen Geldbetrag, ein dickes Auto und den Umbau seines Hauses finanziert erhalten haben. Im Gegenzug soll er bei Genehmigungen beide Augen zugedrückt haben.
In dem Schreiben der Staatsanwaltschaft heißt es: "Überdies vermochten weder die wenig konkreten und eher vagen Angaben des Zeugen L. die zudem durch deutliche Belastungstendenzen gekennzeichnet sind, noch das unsubstantiierte Vorbringen in dem anonymen Schreiben einen Anfangsverdacht begründen (….)“. Für eine glaubhafte Aussage fehle es insbesondere an einer raumzeitlichen Verknüpfung, sowie einer konstanten Wiedergabe von Interaktionen, Gesprächsinhalten und Einzelheiten. Hinsichtlich des "Innenverhältnisses" bei der Aufsichtsbehörde des Kreises Wesel gab L. selbst an, nicht viel Kenntnis zu haben und nur das wiedergeben könne, was " man" ihm zugetragen habe.
Die Bürgerinitiative Gahlen hatte dem Kreis Wesel immer vorgeworfen ihrer Aufsichtspflicht über die Entsorgung in der Tongrube nicht nachgekommen zu sein.

 

Der Kreis Wesel schreibt dazu

Staatsanwaltschaft Duisburg sieht keinen Anfangsverdacht gegen Kreismitarbeiter wegen Bestechlichkeit

Der Rechtsausschuss des Landtags NRW beschäftigte sich in seiner Sitzung am Mittwoch, 3. Juli, mit dem „Verdacht der Ablagerung giftiger Stoffe in Tongrube in Hünxe“. Hierzu hatte der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Duisburg einen umfassenden Bericht vorgelegt. In diesem ging es unter anderem um ein Vorermittlungsverfahren wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Amt gegen den persönlich haftenden Gesellschafter einer ausführenden Firma und einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung Wesel. Dies war bereits in den vergangenen Wochen Thema von Presseberichten.

Die Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft sollten feststellen, ob ein Anfangsverdacht gegen einen Kreismitarbeiter besteht. Dies ist laut dem Bericht nicht der Fall.

Abschließend kommt der Bericht zu dem Schluss, dass, „mit Verfügung vom 24. Juni 2019 die Aufnahme von Ermittlungen gegen (…) den Mitarbeiter des Kreises Wesel (…) mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für strafbare Handlungen (…) abgelehnt wurden“.

Der Leitende Oberstaatsanwalt weist in seinem Bericht zwar darauf hin, dass alle Tatvorwürfe bereits seit Dezember 2018 verjährt seien, macht aber im Anschluss deutlich, dass es den Angaben des Urhebers der Vorwürfe „an Details“ „mangelt“. Auch die zeitlichen Angaben für die Taten seien nicht weiter konkretisiert. Außerdem haben laut Bericht, die wenig konkreten und eher vagen Angaben des Zeugen keinen Anfangsverdacht begründet.

Dem Kreis Wesel liegen nach wie vor keine Unterlagen der Staatsanwaltschaft zu diesem Themenkomplex vor. Daher wird er nun Akteneinsicht beantragen und, wenn er diese bekommt, die Akten einer gründlichen Prüfung unterziehen. Sollte sich hieraus ergeben, dass dienstrechtliche Maßnahmen gegen einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung erforderlich sind, wird die Kreisverwaltung diese einleiten.

Zum Hintergrund: Ein Zeuge hatte in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Bochum in einer Vernehmung im Februar 2019 schwere Bestechungsvorwürfe gegen einen Mitarbeiter der Weseler Kreisverwaltung erhoben. Auch unabhängig von der Verjährung hat die Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht wegen Bestechlichkeit festgestellt.

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