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Bezreg Düsseldorf genehmigt Doppelhaushalt des Kreises Wesel

27.7.2019 Kreis Wesel. Am 25.07.2019 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die am 04.04.2019 vom Kreistag beschlossene Haushaltssatzung 2019/2020 zur Kenntnis genommen und ihre Genehmigung zur Kreis- und Jugendamtsumlage erteilt.

Das Haushaltsvolumen beläuft sich in 2019 auf rd. 600,1 Mio. € und in 2020 auf rd. 631,6 Mio. €. Die Kreisumlage, die von den kreisangehörigen Kommunen zu erbringen ist, wurde mit 37 % für beide Haushaltsjahre festgesetzt und liegt damit erfreulicherweise unter dem Vorjahreswert von 38,5 %. Landrat Dr. Ansgar Müller begrüßt die Genehmigung des Doppelhaushalts: „Mit dem Doppelhaushalt schaffen wir Planungssicherheit für unsere kreisangehörigen Kommunen. Außerdem nutzen wir durch Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage die Möglichkeit, die Kommunen durch eine erneut gesenkte Kreisumlage zu entlasten. Die umsichtige Haushaltspolitik des Kreises Wesel wird durch die Genehmigung der Bezirksregierung jetzt bestätigt.“ Um die Kommunen mit einer niedrigeren Umlage entlasten zu können, werden in 2019 rd. 2,96 Mio. € und in 2020 rd. 3,32 Mio. € aus der Ausgleichsrücklage des Kreises Wesel entnommen. Der Hebesatz der Jugendamtsumlage beträgt für 2019 20,94 % und für 2020 21,13 %.

Regierungspräsidentin Birgitta Rademacher: „Insgesamt sehe ich die Haushaltsentwicklung des Kreises Wesel, trotz des mittelfristig geplanten Einsatzes der erst jüngst wieder aufgefüllten Ausgleichsrücklage zur Stabilisierung des Kreisumlagehebesatzes, bei einer Fortsetzung und Weiterentwicklung der freiwilligen Konsolidierungsanstrengungen auf einem soliden Weg, der auch den Interessen der Kreiskommunen Rechnung trägt.“

Darüber hinaus genehmigte die Bezirksregierung auch die Erhebung einer differenzierten Kreisumlage von der Stadt Dinslaken für den Betrieb der Straßenbahnlinie 903 in Höhe der anfallenden Betriebskosten von 500.000 Euro ab 2020. Der vom Kreistag 0mehrheitlich getroffene Beschluss wurde damit von der Bezirksregierung bestätigt. In der Begründung der Bezirksregierung heißt es, dass durch die Erhebung einer Teilkreisumlage für Dinslaken keine Ungleichbehandlung im Vergleich zu den anderen Kreiskommunen stattfindet, da sich der Kreis zuvor intensiv sowohl mit der Inanspruchnahme der Straßenbahn durch Dinslakener Bürger*innen als auch mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Dinslaken auseinandergesetzt habe.

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