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Katzenschutzverordnung wird ab dem 1.November umgesetzt

30.10.2019 Schermbeck (geg/pd). Seit dem 1.5. ist sie bereits in Kraft, ab dem 1.11. wird sie nun angewendet die Katzenschutzverordnung des Kreises Wesel.

„Wir fahren nicht die Krallen aus, aber wir setzen die Verordnung aktiv um“, so der Kreisdirektor Ralf Berensmeier beim Pressetermin im Weseler Tierheim. Will heißen: Jede frei laufende Katze muss gechipt, geimpft und kastriert, beziehungsweise sterilisiert werden, ansonsten droht ein empfindliches Bussgeld. Für Tierheimleiterin Gabi Wettläufer eine Erleichterung. Denn viele Fundtiere können so zugeordnet werden. So wie zum Beispiel im Fall der Britisch Kurzhaarkatze, deren Zuhause einfach nicht gefunden werden kann. Wäre sie gechipt, müsste sie nicht im Tierheim ausharren. Auch hoffen die Verantwortlichen, dass die Katzenpopulation zurückgeht, was ebenfalls Erleichterung für das Tierheim bedeute. „Haben wir sonst um die 30 Kastrationen im Monat hatten wir im Oktober schon 40 Tiere die befruchtungsunfähig gemacht wurden", berichtet die Tierheimleiterin. Nicht weniger als 60 teils wilde und auch zahme Kitten beherbergt das Tierheim derzeit und stößt damit auch deutlich an Grenzen. Kosten- und auch Platzmäßig.



Im gesamten Weseler Kreisgebiet gibt es flächendeckend eine hohe Population wildlebender Katzen. Da diese häufig unter Mangelernährung und Infektionen leiden, hat der Weseler Kreistag im April eine „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Kreises Wesel“ beschlossen. Freigänger werden dadurch geschützt. Da gab es zum Beispiel Kater Karlchen, der sein Revier gegenüber einer wilden Katze verteidigte was blutig und am Ende tödlich für Karlchen ausging. Denn dieser steckte sich bei dem wilden Kater mit Katzenaids an, weshalb er letztendlich eingeschläfert werden musste.
Die Katzenschutzverordnung erlaubt dem Kreis Wesel, den Städten und Gemeinden und berechtigten Tierschutzvereinen, freilebende Katzen vorübergehend zu fangen, um sie kastrieren zu lassen. „Davon erhoffen wir uns unter anderem eine Stabilisierung der Populationen verwilderter Hauskatzen,“ so Kreisveterinär Dr. Antonius Dicke, wobei er auch betont, dass keine Katzenfänger unterwegs sind, um die Samtpfötchen gezielt zu fangen.
Halterinnen und Halter von Freigänger-Katzen werden zukünftig in die Pflicht genommen. „Sie müssen ihre Tiere kennzeichnen, registrieren und kastrieren.“ Ausschließlich im Haus gehaltene Katzen sind nicht betroffen.
„Langfristig,“ so Berensmeier, „spart die Katzenschutzverordnung bei den Kommunen Kosten für Unterbringung und tierärztliche Versorgung. Eine konsequente Umsetzung minimiert die Population und damit auch die Anzahl der Fundkatzen. Und für Tierschutzverbände bedeutet die Verordnung mehr Rechtssicherheit für durchgeführte Kastrationen.“ Nach zwei Jahren beabsichtigt die Kreisverwaltung die Erfahrungen mit der Katzenschutzverordnung zu evaluieren. Tierheimleiterin Gabi Wettläufer begrüßt die Rechtssicherheit und das Argument was sie jetzt gegenüber Katzenhaltern hat. „Jetzt gibt es keine Empfehlung mehr, sondern ich kann sagen, das ist Gesetz - Ihr müsst“.

 

 

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