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Thomas Heiske- fraktionslos- trägt den Haushalt nicht mit

19.12.2019 Schermbeck. Rede zum Haushaltsentwurf und zur Beschlussfassung über den Haushalt der Gemeinde Schermbeck für das Haushaltsjahr 2020
in der Ratssitzung vom 18.12.2019

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

hiermit nehme ich zu dem vorgelegten Haushaltsentwurf sowie den Beschlüssen in den Fachausschüssen über den Haushalt 2020 wie folgt Stellung:

 I.

Wenn man sich den Gang des Verfahrens von der Einbringung des Haushaltsentwurfs durch den Kämmerer über die Beschlussfassung in den Fachausschüssen bis zu dem endgültigen Beschluss des Haushaltes der Dezember-Ratssitzung anschaut, fühlt man sich quasi wie „gefangen in einer Zeitschleife“, quasi nach dem Motto „und täglich grüßt das Murmeltier“. Es ist stets das gleiche Prozedere: Der Kämmerer bringt den Haushalt ein, warnt angesichts der bereits existierenden Haushaltssituation und der Notwendigkeit zur Konsolidierung vor zahlreichen Unwägbarkeiten in den kommenden Haushaltsjahren (zum Beispiel durch einen konjunkturell bedingten Rückgang der Gewerbesteuer) und im Anschluss daran werden die Beratungen geführt, als habe die Gemeinde soeben im Lotto gewonnen. Dies gilt naturgemäß insbesondere für den Bereich der Beschlussfassung freiwillige Ausgaben.

Die Gemeinde Schermbeck befindet sich bereits seit dem Jahr 2010 in der Haushaltssicherung mit der Verpflichtung zur Aufstellung und Beschlussfassung von Haushaltssicherungskonzepten.

Exemplarisch sei herausgegriffen die Personalkosten-Entwicklung. Die Personalkosten haben sich in dem Zeitraum von 2007 bis zum jetzt vorliegenden Haushaltsentwurf für 2020 von 3,2 Millionen Euro (brutto) auf 6,12 Millionen Euro (brutto) erhöht. Die entspricht einer Steigerung um mehr als 65% für den genannten Zeitraum. Dabei ist der Rückstellungsaufwand für Pensionen und Beihilfen überhaupt noch nicht berücksichtigt. An dieser Stelle muss dringend gegengesteuert werden.
Perspektivisch findet sich hier aber keinerlei Ansatz, keine zielführenden Vorschläge der Verwaltung.

II.

Auch für die kommenden Haushaltsjahre wird weiterhin mit einem erheblichen Fehlbedarf gerechnet.

Dennoch haben sich die geplanten Ausgaben für das Jahr 2020 durch umfangreiche Gewährung von freiwilligen Leistungen massiv erhöht. Wie der Unterzeichner bereits in der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses vom 04.12.2019 ausgeführt hat, kann - angesichts der Haushaltslage - nicht allen Wünschen von Vereinen und Institutionen Rechnung getragen werden. Es ist der Verwaltung offensichtlich in den letzten Jahren überhaupt nicht gelungen, dies den antragstellenden Vereinen und Institutionen entsprechend zu kommunizieren. Es fehlen jegliche Vorschläge, wie die entsprechenden finanziellen Forderungen gegenfinanziert werden sollen. Verwaltung und Politik müssen klar darstellen, dass jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann. Dementsprechend muss für jedes Antragsbegehren von Seiten des Antragstellers oder zumindest von Seiten der Verwaltung dargelegt werden, an welcher Stelle Einsparungen vorgenommen werden, also wu zukünftig Ausgaben wegfallen oder, wie Einnahmen erhöht werden (im Zweifelsfall kann dies nur bedeuten, dass Steuererhöhungen beschlossen werden müssen, die der Unterzeichner ablehnt).

III.
Angesichts der Haushaltslage und der Tatsache, dass ein Haushaltsausgleich - entgegen der langfristigen Finanzplanung - auch weiterhin in weiter Ferne ist, verbieten sich finanzielle „Hasardeuer-Stücke“, auch und insbesondere mit Blick auf den von dem Unterzeichner abgelehnten Neubau des Grundschulgebäudes.

In einem vom Gemeinderat zur Kenntnis genommenen und beschlossenen Schulentwicklungsplan der renommierten Fachplaner von biregio kamen die Experten zu dem Fazit, dass die Raumangebote der beiden Grundschul-Teilstandorte an der Weseler Straße und an der Schienebergstege für zukünftige Herausforderungen, insbesondere für den offenen Ganztag, für moderne pädagogische Arbeitsformen sowie den Anspruch auf eine digitale Ausbildung ausreichend sind. Auch die Begehung der bisherigen Grundschul-Standorte hat gezeigt, dass hinreichend Räume in den existierenden Schulgebäuden vorhanden sind. Dementsprechend kommt der Schulentwicklungsplan auch zu dem Ergebnis, dass „Räume aus dem Bestand akquiriert werden können, was teuren Zubauten und dem Invest in neue Flächen vorzuziehen wäre“. Und weiterhin heißt es: „Das bedeutet, dass auch bei einer deutlichen Zunahme von OGS-Plätzen in den beide Grundschulen, diese den Bedarf aus dem Bestand bereitstellen können…“.

Dennoch wurde eine Sanierung der Gebäude mehrheitlich abgelehnt, was mit Entsetzen zur Kenntnisgenommen worden ist. Anstatt die Schulgebäude sukzessive zu sanieren, wurde ein millionenteurer Neubau beschlossen, wobei die Höhe des Investments noch gar nicht feststeht. Gerechnet wird hier offensichtlich mit einer Zahl von etwa 20 Millionen Euro, die weder in dem Haushaltsentwurf für 2020 in der mittel- und langfristigen Finanzplanung des Gemeindehaushalts berücksichtigt worden ist.

In der sogenannten „Machbarkeitsstudie“, die von einem Architekten (Herrn Markus Rathke) vorgelegt worden ist, werden die Kosten für die Sanierung der Schulgebäude auf 5,15 Millionen  Euro geschätzt. Dies geschah, ohne die Kosten auch nur ansatzweise in irgendeiner Form zu spezifizieren, zumal andere, durchaus seriöse Schätzungen von weitaus geringeren Beträgen ausgehen. Von dieser - vollkommen unsubstantiierten (!) - Kostenschätzung ist die Gemeindeverwaltung ausgegangen, als sie der Bürgerinitiative „ZweiGrundschulen für Schermbeck“ gem. § 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen die angeblichen Kosten für die Sanierung in dieser Höhe so mitteilte. Die Bürgerinitiative wird auch weiterhin für den Erhalt der beiden Teilstandorte kämpfen und darauf drängen, dass die vorhandenen Schulgebäude vernünftig saniert worden sind; ein nicht unwesentlicher Teil der Gebäude wurde in den vergangenen Jahren bereits mit Mitteln den Konjunkturpaketes II in einen hervorragenden und dem neusten Stand der Technik entsprechenden Zustand versetzt. Diese Investitionen sämtlicher Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro wären insoweit vollkommen vergebens gewesen.

Nur der Erhalt und die Sanierung der beiden Grundschulstandorte stellt eine wirklich nachhaltige Lösung dar, auch unter ökologischen Gesichtspunkten.

Unter Berücksichtigung dieser Umstände muss ich dem Haushalt meine Zustimmung verweigern.

gez. Thomas M. Heiske

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