ANZEIGE
Preisreduzierung! - Ansprechende Eigentumswohnung mit Balkon von Gahlen

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Begleitete Tanzania Gruppenreise ab / bis Schermbeck

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Die neue Website päsentiert sich im neuen frischen Look

Weiterlesen ...

ANZEIGE
Immobilien -  Center der Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe

Weiterlesen ...


Gahlener Bürgerforum mahnt Antwort zur Fachaufsichtsbeschwerde an

11.2.2020 Gahlen (pd). Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Ansgar Müller und den Kreis Wesel 

Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin, auf unsere ursprünglichen Beschwerden vom 30.08.2019 sowie die nachgereichten Ergänzungen haben wir leider bisher von Ihnen keine Antwort erhalten. Wie bereits mehrfach betont, haben die Beschwerdegegenstände nichts unmittelbar mit den noch anscheinend anhaltenden disziplinarischen Untersuchungen gegen einen Kreismitarbeiter wegen Korruptionsverdachts zu tun.

Im Folgenden möchten wir den Sachverhalt im Rahmen unserer Fachaufsichtsbeschwerde ergänzen:
Am 27.11.2019 haben wir den Kreis Wesel mit einem Auszug aus einem Besprechungsvermerk vom 20.05.2016 konfrontiert und um Stellungnahme bzw. Beantwortung gebeten, insbesondere wollten und wollen wir immer noch wissen, warum der Kreis Wesel einen mehrfach gemachten Vorschlag einer Fachbehörde, dem LANUV, einfach als nicht zielführend bewertet hatte: „Um die Frage von Wechselwirkungen und der zukünftigen Entwicklung des Schadstoffaustrages mit dem Sickerwasser und der Bodenluft zu klären, hatte das LANUV vorgeschlagen, das vorhandene Informationsmaterial systematisch aufzubereiten und auszuwerten. Dieser Empfehlung kommt der Kreis nicht nach, weil eine weitere Auswertung aus seiner Sicht nicht zielführend ist. Aufgrund der ungeklärten Fragen zum Schadstoffinventar wird stattdessen der Parameterumfang der Sickerwasseranalytik erweitert und zusätzlich auf Mo und Se untersucht. Die Entscheidung, ob und welche weiteren zusätzlichen Parameter im Sickerwasser untersucht werden sollen, will der Kreis Wesel aufgrund der Sachstandslage im Grundwassermonitoring treffen.“

Der Kreis Wesel antwortet uns am 16.01.2020 nun darauf, dass die Empfehlung des LANUV, das vorhandene Informationsmaterial systematisch aufzubereiten und auszuwerten, zwar fachlich richtig ist, aber zu dem damaligen Zeitpunkt keine prioritäre Wichtigkeit hatte. Stattdessen war es vorrangiges Ziel die Oberflächenabdichtung herzustellen, das Sickerwasser zu überwachen und abzuführen sowie ein Grundwassermonitoring durchzuführen lassen. Insofern rügen wir die Antwort des Kreises in folgenden Punkten: - In dem Vermerk wird von „nicht zielführend“ gesprochen und nicht von „nicht prioritär“. Das ist schon was Anderes! -
Wenn andere Maßnahmen prioritär waren, warum wurde dann erst vor kurzem (2. Halbjahr 2019) mit der Umsetzung des neuen Grundwassermonitorings und dem Bohren von neuen Messstellen begonnen? Das gemeinsame Konzept wurde bereits auch am 28.11.2016 im Deponiebeirat der AGR vorgestellt.

- Wenn andere Maßnahmen prioritär waren, warum wurde dann so lange mit dem Beginn der Oberflächenabdichtung gewartet? Selbst Herr Eckhardt als Geschäftsführer von Nottenkämper hatte sich diesbzgl. öffentlich beschwert und auf einen schnellen Baubeginn gedrängt.

- Warum hat der Kreis Wesel dann in der Zeit von Mai 2016 bis Januar 2019 (Entscheidung der Umweltministerin für ein neues Gutachten im Sinne der LANUV-Empfehlungen) nicht von selber entsprechende Untersuchungen wie vom LANUV vorgeschlagen eingeleitet?
Nach 2 ½ Jahren kann man unseres Erachtens nicht mehr davon sprechen, dass andere Aspekte prioritär waren. Das Schreiben des Kreises Wesel ist zumindest keine Antwort auf unsere Frage. Ihre Mitarbeiter haben auch an dieser Besprechung vom 20.05.2016 teilgenommen und haben der Einschätzung des Kreises Wesel („nicht zielführend“) scheinbar nicht widersprochen.

Der Kreis schreibt in seiner Antwort selber, dass letztlich Einigkeit unter den beteiligten Aufsichts- und Fachbehörden zum weiteren Vorgehen herrschte.
Ist es überhaupt richtig, sich bei Ihnen in diesem Punkt als Aufsichtsbehörde des Kreises über ein Verhalten zu beschweren, welches Ihr Haus bereits damals abgesegnet hatte? Wenn nein, an wen sollen wir uns dann diesbzgl. wenden?

Free Joomla! template by Age Themes

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.