Betreuungsregelungen in Kitas im Kreis Wesel

16.3.2020 Kreis Wesel (pd). Seit Montag, 16. März 2020, sind nach Regelungen durch die Landesregierung alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen.

Dies gilt auch im Kreis Wesel.

Eltern sind angehalten, ihre Kinder nicht von den Großeltern betreuen zu lassen und selbst die Betreuung sicherzustellen. Dies kann durch das private Netzwerk oder flexible Arbeitszeiten geschehen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder, deren Erziehungsberechtige bzw. Betreuungspersonen unentbehrliche Schlüsselpersonen sind. Für diese Kinder gibt es ein Betreuungsangebot. Beide Erziehungsberechtigte müssen diese Unentbehrlichkeit gegenüber der Einrichtung durch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsgebers nachweisen.

Schlüsselpersonen sind Angehörige folgender Berufsgruppen:

· Medizinisches Personal und Pflegekräfte aus Krankenhäusern, Pflegeheimen,
· Arztpraxen und der Behindertenhilfe
· Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe
· Ordnungskräfte wie Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
· Mitarbeitende aus dem Bereich der öffentlichen Versorgung (Telekommunikation, · Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
· Mitarbeitende der Lebensmittelversorgung
· Mitarbeitende der zentralen Stellen der Verwaltung, der Justiz und des Staates

Weiterhin müssen die Erziehungsberechtigten bestätigen, dass die Kinder

· keine Krankheitssymptome aufweisen
· nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen und
· sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht. Eine Betreuung dieser Kinder erfolgt dann in der Tagespflegestelle oder Kindertageseinrichtung, mit der ein Betreuungsvertrag besteht.