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Förderrichtlinien „Wolf“: Fortan keine Obergrenze für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen

22.4.2020 Schermbeck (pd). Umweltstaatssekretär Dr. Heinrich Bottermann zur EU-Notifizierung: Damit können wir größere Betrieben finanziell noch besser unterstützen

Herdenschutzmaßnahmen, die vor Wolfsübergriffen schützen, können künftig auch über die bisher geltende Obergrenze von 20.000 Euro in drei Jahren hinaus gefördert werden.

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Herdenschutzmaßnahmen, die vor Wolfsübergriffen schützen, können künftig auch über die bisher geltende Obergrenze von 20.000 Euro in drei Jahren hinaus gefördert werden. Einen entsprechenden Antrag Nordrhein-Westfalens hat die Europäische Kommission jetzt genehmigt. Die neuen Förderrichtlinien Wolf werden in den nächsten Tagen im Ministerialblatt veröffentlicht und treten dann am Folgetag in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt bearbeiten die Bezirksregierungen alle Förderanträge ohne Berücksichtigung der bisherigen 20.000 Euro-Grenze, sie spielt dann keine Rolle mehr.

„Unser Antrag auf „Notifizierung“ der Förderrichtlinien Wolf hat alle Hürden genommen. Damit können wir Nutztierhaltern fortan Aufwendungen für Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel die Anschaffung von elektrifizierten Zäunen oder Herdenschutzhunden ohne Obergrenze erstatten. Gleiches gilt auch für die Entschädigungen für Nutztierverluste“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsstaatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. Dies sei eine sehr gute Nachricht für die Tierhalter und das künftige Zusammenleben mit dem Wolf.

Funktionierende Elektrozäune und Herdenschutzmaßnamen senken die Zahl erfolgreicher Wolfübergriffe erheblich. Derzeit werden zunehmend wieder mehr Weidetiere aus den Ställen auf die Weiden gebracht. In allen Wolfsgebieten und im Wolfsverdachtsgebiet Oberbergisches Land rät das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium daher dringend zur Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen. Hierzu Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann: „Ziel muss es sein, in den Wolfsgebieten großflächig Schafe und Ziegen durch dauerhaft gut funktionierende, elektrifizierte Herdenschutzzäune mit ausreichendem Untergrabeschutz gegen Wolfsübergriffe zu sichern.“ Eine Herdenschutzberatung bietet die Landwirtschaftskammer NRW kostenfrei an.

Seit 2009 treten in Nordrhein-Westfalen wieder sporadisch einzelne Wölfe auf. Seit 2018 sind zwei Wölfinnen ortstreu geworden, das führte zur Ausweisung von zwei Wolfsgebieten, „Schermbeck“ am Niederrhein und „Senne“ in Ostwestfalen. Mittelweile verfügt Nordrhein-Westfalen über drei Wolfsgebiete mit jeweiligen Pufferzonen, ein Wolfsverdachtsgebiet und eine einzelne Pufferzone an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz.

Mit Ausweisung des ersten Wolfsgebiets „Schermbeck“ am 01.10.2018 war es erstmalig möglich, neben den Entschädigungen für Nutztierverluste durch den Wolf auch intensive Herdenschutzmaßnahmen, wie elektrische Zäune mit bis zu 80 Prozent zu fördern. Als eines der ersten Bundesländer stockte Nordrhein-Westfalen diese Förderung ab dem 23.03.2019 auf 100 Prozent auf.

Weiterführende Angaben zum Wolf in Nordrhein-Westfalen (z. B.: Karte der Wolfnachweise in NRW, Kontakt zu Luchs- und Wolfsberatern, die „Förderrichtlinien Wolf“ und Angaben zu Nutztierrissen) bietet die Internetseite www.wolf.nrw.

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