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Stellungnahme des Rates der Gemeinde Schermbeck

26.6.2020 Schermbeck. Der Rat der Gemeinde Schermbeck nimmt zu dem von der Schulleiterin der Grundschule Schermbeck, Jessica Steigerwald, veröffentlichen Aufruf zum Ratsbürgerentscheid Stellung.

Gegenstand dieses Ratsbürgerentscheids ist der Neubau eines Bildungszentrums an der Weseler Straße/Ecke Waldweg, in dessen Kern eine vereinte 5-zügige Grundschule mit 3-fach Sporthalle steht.

 In ihrem Aufruf behauptet Frau Steigerwald:

„Nach dem Beschluss des Rates am 09.10.2019 gab es wieder nicht mehr als Diskussionen.“

Diese Behauptung ist schlichtweg falsch!

Vereinfacht ausgedrückt hat der Rat der Gemeinde Schermbeck in seiner Sitzung am 09.10.2019 die Bildung eines zentralen Schulstandortes an der Weseler Straße beschlossen und sich gegen einen kompletten Neubau einer Grundschule mit Bildungszentrum und 3-fach Sporthalle an einem neuen Standort ausgesprochen.
Die Verwaltung wurde zugleich damit beauftragt, durch ein Fachplanungsbüro die Bildung eines zentralen Schulstandortes an der Weseler Straße unter Berücksichtigung verschiedener Alternativen kostenmäßig überprüfen zu lassen. Um diesen Planungsauftrag zeitnah angehen zu können, wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, die notwendigen Planungskosten im Rahmen des Veränderungsdienstes in den Haushalt 2020 einzustellen. Die gefassten Beschlüsse sollte die Verwaltung in die Lage versetzen, nach der Genehmigung des Haushaltes 2020 zügig an dem Projekt weiter zu arbeiten.

Im Vorlauf zur Ratssitzung vom 09.10.2019 ging am 23.09.2019 ein Schreiben der Bürgerinitiative „Zwei Grundschulen für Schermbeck“ ein. In dem Schreiben wurde erklärt, ein Bürgerbegehren durchführen zu wollen. Somit mussten sich Rat und Verwaltung zunächst mit dem angezeigten Bürgerbegehren beschäftigen. Nach Beratung der Bürgerinitiative und Prüfung des Bürgerbegehrens seitens der Verwaltung hat der Rat der Gemeinde Schermbeck in seiner Sitzung am 30.01.2020 im Ergebnis die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt. Gegen die Feststellung der Unzulässigkeit ist eine Klage der Bürgerinitiative anhängig, die zur Zeit noch nicht entschieden ist.

Am 19.12.2019 wurde der Gemeinde Schermbeck ein weiteres Bürgerbegehren zur Thematik Grundschulstandort angezeigt. Durch einen Bürgerentscheid soll folgende Frage geklärt werden:

„Sind Sie für den Neubau eines Bildungszentrums an der Weseler Straße/ Ecke Waldweg, in dessen Kern eine vereinte 5-zügige Grundschule mit 3-fach Sporthalle steht.“

Nach erfolgter Beratung der Bürgerinitiative und Prüfung des Bürgerbegehrens hat der Rat der Gemeinde Schermbeck in seiner Sitzung am 29.04.2020 nicht nur die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, sondern die Fragestellung für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides übernommen. Aktuell befindet sich der Ratsbürgerentscheid in der Durchführung. Die wahlberechtigten Bürger haben eine Wahlbenachrichtigung bekommen und können Briefwahlunterlagen bei der Verwaltung anfordern. Die Stimmabgabe kann bis zum 26.07.2020 erfolgen.

Die Durchführung von Bürgerbegehren ist rechtlich in der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verankert, die Teil unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist. Daher ist es völlig unzutreffend und unakzeptabel, wenn Frau Steigerwald behauptet, dass seit dem Ratsbeschluss vom 09.10.2019 nur diskutiert wurde. Vielmehr stellt diese Feststellung eine befremdliche Herabwürdigung demokratischer Prozesse dar. Gerade bei einer so bedeutenden Entscheidung für die Gemeinde Schermbeck war dem Rat die Meinung der Schermbecker Bürger wichtig. Um den Bürgern das höchste Maß an Mitbestimmung in dieser Frage einzuräumen, wurde die durch das Bürgerbegehren aufgeworfene Frage als Ratsbürgerentscheid mit Beschluss des Rates in seiner Sitzung am 29.04.2020 übernommen.
Deutlich gesagt: Ein Bürgerbegehren stoppt bis zur Entscheidung jede weitere Planung.

Diese Stellungnahme bezieht sich lediglich auf den, an den Rat gerichteten Vorwurf der Untätigkeit.

Die Bewertung des im Raum stehende Vorwurfs, der Aufruf von Frau Steigerwald könnte eine mögliche Wahlbeeinflussung von Bürgerinnen und Bürgern darstellen, liegt im Verantwortungsbereich des zuständigen Schulamtes und der zuständigen Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Der Sachverhalt wird dort geprüft.

 

Gez. Ulrike Trick, Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Rat der Gemeinde Schermbeck

Gez. Klaus Roth, Fraktion Bürger für Bürger im Rat der Gemeinde Schermbeck

Gez. Rainer Gardemann, CDU Fraktion im Rat der Gemeinde Schermbeck

Gez. Dieter Michallek, SPD Fraktion im Rat der Gemeinde Schermbeck

Gez. Thomas Heiske, fraktionsloses Ratsmitglied im Rat der Gemeinde Schermbeck

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