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Schiedspersonen vereidigt

3.9.2020 Raesfeld (pd). Im Rahmen einer Feierstunde wurden die Schiedspersonen für den Schiedsamtsbezirk Raesfeld vereidigt.

Dr. Martin Middeler, Direktor des Amtsgerichts Borken, gratulierte dem wiedergewählten Schiedsmann Ludger Uhlenbrock (68 Jahre) und übergab seinem neuernannten Stellvertreter Urban Welsing (59 Jahre) nach dessen Vereidigung die Ernennungsurkunde vom Amtsgericht.

Gleichzeitig verabschiedete er gemeinsam mit Bürgermeister Andreas Grotendorst den bisherigen Stellvertretenden Schiedsmann Martin Lehmbrock. Der Bürgermeister dankte ihm für seine Arbeit. „Sich vertragen ist besser als klagen - das ist der Grundsatz, nach dem die Schiedspersonen handeln. Mit ihrer Tätigkeit haben sie so vielen Raesfelderinnen und Raesfeldern unbürokratisch und kostensparend bei einer Auseinandersetzung geholfen und so die Wogen beispielsweise in einem Nachbarschaftsstreit geglättet“, so Bürgermeister Andreas Grotendorst.

10 Jahre lang setzte sich Martin Lehmbrock als Stellvertretender Schiedsmann für die Streitschlichtung in der Gemeinde Raesfeld ein. Nach seiner Wahl im Jahr 2010 und der Wiederwahl 2015 durch den Gemeinderat handelte er in den zwei Amtsperioden umsichtig und ausgleichend. Mit der Neuwahl der Schiedspersonen durch den Gemeinderat am 31.05.2020 endete seine Amtszeit, denn Martin Lehmbrock kandidierte aus Altersgründen nicht wieder.

Mit Ludger Uhlenbrock (Telefon: 0 28 66 / 43 51) bleibt ein erfahrener Schiedsmann im Amt, der bereits seit insgesamt 15 Jahren in Raesfeld Streitigkeiten schlichtet. Sowohl Ludger Uhlenbrock als auch sein neuer Stellvertreter Urban Welsing wurden vom Rat der Gemeinde Raesfeld am 15. Juni 2020 gewählt und durch Beschluss des Amtsgerichts Borken bestätigt.

Bürgermeister Andreas Grotendorst, Hauptamtsleiter Jörg Heselhaus, Ordnungsamtsleiter Markus Büsken und Dr. Martin Middeler, Direktor des Amtsgerichts Borken (hintere Reihe v. links nach rechts) gratulierten den Schiedspersonen (vordere Reihe von links nach rechts) Urban Welsing und Ludger Uhlenbrock und dankten Martin Lehmbrock für seine engagierte Arbeit in den letzten 10 Jahren.

Zum Thema: Schiedsperson

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die zwischen 30 und 70 Jahre alt und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich. Meistens findet die Schlichtungsverhandlung in ihrer Privatwohnung statt. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre schaffen die Schiedspersonen die Voraussetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.

 

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