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LANUV bestätigt Wolfsnachweise

22.1.2021 Wolfsgebiet Schermbeck. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt weitere Wolfsnachweise im Wolfsgebiet Schermbeck.

Alle genetischen Ergebnisse beruhen auf den Untersuchungen des Senckenberg Forschungsinstituts in Gelnhausen.

Am 17. Dezember 2020 wurde in Dinslaken (Kreis Wesel) ein Schaf vom Wolf getötet. Die genetischen Untersuchungen haben die Wölfin GW954f nachgewiesen. Am 04. Januar 2021 wurde in Hünxe (Kreis Wesel) eine sieben Jahre alte Shetlandponystute von einem Wolf getötet. Die genetische Untersuchung von Abstrichproben hat den Haplotyp HW02 nachgewiesen, der bei den territorialen Wölfen im Wolfsgebiet Schermbeck vorkommt. Eine weitergehende Individualisierung war nicht möglich.

Weitere neue Wolfsnachweise aus dem Wolfsgebiet Schermbeck, darunter genetisch bestätigte Kot- oder Urinspuren, bestätigte Fotofallenaufnahmen und Sichtbeobachtungen mit Foto oder Video, sind im Wolfsportal des LANUV NRW einsehbar: https://wolf.nrw/wolf/de/nachweise

Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffenen Tierhalterinnen und Tierhaltern wird daher empfohlen, sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt (LANUV) zu wenden. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende ist dies über die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV möglich: Tel.: 0201-714488. Werktags steht Ihnen die Zentrale des LANUV zur Verfügung: Tel.: 02361-305-0

Für weitere Hinweisarten (Sichtungen, Fund von verdächtigem Kot, Wildtierkadavern, Spuren etc.) besteht die Möglichkeit diese per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden. Alternativ können Sie sich in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr direkt an eine oder einen der regional zuständigen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater wenden.

Eine Liste der regional zuständigen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater finden Sie hier:https://wolf.nrw/wolf/de/management/berater

In Nordrhein-Westfalen werden über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierschäden entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Weitere entschädigungsfähige Kosten sind beispielsweise angefallene Tierarztkosten oder Schäden an der Zäunung. Voraussetzung für Entschädigungsleistungen sind

1. die Meldung durch die Tierhalterin / den Tierhalter an das LANUV NRW unter den oben angegebenen Telefonnummern bis spätestens 24 h nach Kenntnisnahme;

2. die Dokumentation des Schadens durch das LANUV oder die vom LANUV beauftragten Wolfsberaterinnen und Wolfsberater;

3. die Feststellung durch das LANUV NRW, dass der Schaden durch einen Wolf verursacht wurde;

4. in den Wolfsgebieten Schermbeck, Senne und Eifel-Hohes Venn bei Übergriffen auf Schafe, Ziegen und Gehegewild zusätzlich das Vorhandensein eines wolfsabweisenden Grundschutzes gemäß Förderrichtlinie NRW.

Den Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild in den Wolfsgebieten und den umgebenden Pufferzonen wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100 Prozent gefördert. Informationen zu den möglichen Förderungen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.

Die Landwirtschaftskammer NRW bietet eine ausführliche Beratung zu den möglichen Herdenschutzmaßnahmen gem. Förderrichtlinien Wolf für alle Weidetierhalter an: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/weidetierschutz.htm

Informationen zum Wolfsgebiet Schermbeck, zur Förderrichtlinie Wolf, zu gemeldeten Nutztierrissen sowie zu Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter https://wolf.nrw/wolf.

Homepage des Senckenberg Forschungsinstituts Gelnhausen: https://www.senckenberg.de/de/presse/wolfsmonitoring-faq/

Homepage der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW): https://www.dbb-wolf.de
Eine Übersicht über bisher bestätigte Wolfsnachweise in NRW finden sie hier:
→ bestätigte Wolfsnachweise

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