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Betonklötze zwingen Autofahrer zur Geschwindigkeitsreduzierung

24.2.2021 Schermbeck. Zwei vom Bauhof aufgestellte Betonklötze in einem Beet an der Straße Eschenstraße/Schlenke erregt derzeit einige Schermbecker Gemüter.

Dieser wurden vom Bauhof aufgestellt, da sich die PKW Fahrer offensichtlich nicht an die Schrittgeschwindigkeit halten, die dort in der verkehrsberuhigten Zone vorgegeben ist. Reifenspuren in dem Beet und kaputt gefahrene Dekorationsobjekte zeugen davon. Für den Bürgermeister Mike Rexforth sei das ein Indiz dass die Fahrzeugführer die Stelle offensichtlich nicht richtig einschätzen und im Beet landen weil sie zu schnell sind erklärte er auf Anfrage. Bevor diese Klötze dort aufgestellt wurden, gab es zunächst eine optisch schönere Lösung. Große Steine nämlich. Doch auch die erregten den Missmut einiger Anwohner, die fürchteten ihr Auto an dem Stein zu beschädigen.

Dazu gab es nun eine Pressemitteilung des Bürgermeisters:
Durch die Gemeinde Schermbeck wurde festgestellt, dass in dem verkehrsberuhigten Bereich "Schlenke / Eschenstraße" Fahrzeuge mit teilweise deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs waren.
Insbesondere bei gewollten Engstellen, die das Einhalten der Schrittgeschwindigkeit herbeiführen sollen, kam es dabei immer wieder zu einem Überfahren der Pflanzbeete. Durch das Platzieren von Findlingen innerhalb der Pflanzbeete hat die Gemeinde Schermbeck versucht ein unzulässiges Befahren zu verhindern. Nachdem der Vorwurf aus der Bürgerschaft geäußert wurde, die Steine seien aufgrund der Größe zu schlecht wahrzunehmen und Fahrradfahrer könnten durch sie stürzen, konnte dies weder durch die Polizei noch durch die Gemeinde Schermbeck als Ordnungsbehörde bestätigt werden, zumal die Steine mit Reflektoren versehen waren, in einem verkehrsberuhigten Bereich auch für Radfahrer Schrittgeschwindigkeit gilt und Pflanzbeete generell nicht überfahren werden dürfen.


Allerdings wurden die Steine anschließend durch Dritte widerrechtlich so verschoben, dass sie in die Fahrbahn ragten. Dieser gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr wurde durch die Gemeinde Schermbeck bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Um eine solche erneute Verkehrsgefährdung durch Dritte auszuschließen und dennoch die Geschwindigkeit in diesem Bereich zu reduzieren, wurden nun Pflanzkübel (Höhe 1 Meter) aufgestellt, wie sie sich in anderen Straßen bereits seit Jahrzehnten bewährt haben. In einem verkehrsberuhigten Bereich hat die Gemeinde durch entsprechende Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird. Das OVG NRW etwa hatte in 2014 dazu entschieden:

"Der gegenüber einer normalen Fahrbahn geänderten Funktion eines verkehrsberuhigten Bereichs ist nicht nur durch entsprechende Beschilderung, sondern in der Regel auch durch besondere gestalterische Maßnahmen, die die Sicherheit der Fußgänger gewährleisten sollen, Rechnung zu tragen. Hierzu dienen vor allem bauliche Vorkehrungen, die die Fahrzeugführer zu geringerer Geschwindigkeit anhalten sollen."


Die Pflanzkübel wurden innerhalb der Pflanzbeete aufgestellt; die Fahrbahn wurde nicht verengt. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und auch so gewollt. An dieser Stelle wird ferner auf die StVO verwiesen, wonach in verkehrsberuhigten (Zeichen 325.1) Bereichen folgendes gilt:
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

Insofern werden durch die angepasste Situation diejenigen Fahrzeugführer in ihrer gewohnten Fahrweise eingeschränkt, die diese Maßnahme erforderlich gemacht haben. Auch wenn bei Maßnahmen der Verkehrssicherheit die Frage optischer Gefälligkeit untergeordnet ist, soll nachfolgend durch eine Bepflanzung der Pflanzkübel ein ansprechendes Erscheinungsbild hergestellt werden.


Anmerkung einer Anliegerin: "Schlenke und Kastanienstraße wären auch keine Abkürzung, wenn die Marellenkämoe geöffnet würde und stattdessen an der Kastanienstraße zugemacht würde. Der Verkehr in der Schlenke wäre auch viel weniger"

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