Umweltskandal auf dem Gahlener Mühlenberg

13.6.2018 Gahlen. Stellungnahme des Gahlener BürgerForums zu den beiden Pressemitteilungen des Kreis Wesel vom heutigen Tag, mit denen bekanntgegeben wurde, morgen das sog. ahu-Gutachten freizugeben

 

Das Gahlener BürgerForum ist schon sehr überrascht, wie schnell der Kreis Wesel auf einmal interne Prüfungsvorgänge abschließen kann. Zwischen den heutigen Meldungen, dass man die Herausgabe des Gutachtens prüft (16:01h) und dass man die Gutachten herausgibt (17:46h) lagen nicht einmal zwei Stunden.

Woran lag dieser schnelle Meinungswandel?
Lag es wirklich nur an dem in der Pressemitteilung genannten Schreiben des LG Bochum vom 05.06.2018, in dem das Gericht angeblich mitteilt, dass aufgrund der Aussage des Sachverständigen Borchardt kein Grund mehr bestehe, das ahu-Gutachten nicht herauszugeben? Wie bereits der interessierte Leser in den Medien entnehmen konnte, hat der Sachverständige Borchardt bereits am 17.04.2018 öffentlich ausgesagt. Dies haben wir in Emails vom 20.04.2018 auch dem Kreis Wesel mit Beschreibung der selben Rechtsfolge mitgeteilt.
Und trotzdem – einen Monat später - begründete der Kreis Wesel seinen Ablehnungsbescheid vom 24.05.2018 an uns damit, dass das LG Bochum es „ausdrücklich begrüßt, wenn eine Veröffentlichung der Gutachten bis zur Vernehmung des Sachverständigen Borchardt in der öffentlichen Hauptverhandlung gewartet würde.“ Das Gahlener BürgerForum würde es auch ausdrücklich begrüßen, wenn der Kreis seiner Rolle als Aufsichtsbehörde endlich nachkommt.
Um das Kuriositätenkabinett abzurunden: In besagtem Schreiben bezog sich der Kreis als Versagungsgrund auf ein Strafverfahren gegen einen Herrn Müller („Strafsache gegen Müller, Az II-2 Kls-441 Js 208/14-3/18“). Uns war aufgrund der Namensgleichheit mit unserem Landrat erst einmal sehr mulmig, aber letztlich konnte schnell festgestellt werden, dass Herr Dr. Müller nichts mit dem o.g. Verfahren zu tun hatte, da es insgesamt nichts mit unserem Umweltskandal zu tun hatte, sondern mit irgendwelchem ebay-Betrug eines Herners!

Bis zu den heutigen Pressemitteilungen des Kreises hatten wir einen Widerspruch gegen den Bescheid vom 24.05.2018 vorbereitet, den wir mit zwei Dienstaufsichtsbeschwerden verbinden wollten. Das GBF wird aufgrund der jüngsten Ereignisse beraten, wie wir damit weiter umgehen.

Wir möchten aber noch einmal darauf hinweisen, dass wir nicht nur die Veröffentlichung des ahu-Gutachtens fordern, sondern auch das der Fa. Asmus und Prabucki Ingenieure Beratungsgesellschaft mbH aus Essen. Zudem hatten wir um Überlassung des zwischen der Fa. Nottenkämper und dem Kreis Wesel geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrags gebeten, welche ebenfalls mit Hinweis auf das LG Bochum abgelehnt wurde. Da das ahu-Gutachten öffentlich wird, muss selbiges auch für den Vertrag gelten.

Um auf die obige Frage zurückzukommen: Die massive Berichterstattung in diversen Medien in den letzten Tagen und Wochen hat sicherlich auch zur Prüfungsgeschwindigkeit des Kreises beigetragen.