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Umweltskandal auf dem Gahlener Mühlenberg und das Behördenversagen 

27.6.2018 Gahlen Stellungnahme des Gahlener BürgerForums:
 


Der Umweltskandal auf dem Gahlener Mühlenberg bei der Firma Nottenkämper schlägt in regelmäßigen Abständen immer wieder neue Kapriolen – meistens leider in der letzten Zeit durch die zuständigen Behörden selbst veranlasst.

 

Nur einen Tag, nachdem die Strafanzeige der GRÜNEN gegen die Staatsanwaltschaft Bochum publik wurde, sieht die Staatsanwaltschaft auf einmal bei einigen Mitarbeitern der BP einen Anfangsverdacht. Seit ca. 3 ½ Jahren ist die Aktenlage bekannt. In diesem Zusammenhang: Nachdem die GRÜNEN schon gegen Nottenkämper Strafanzeige erstattet hatten, begrüßt das Gahlener BürgerForum ausdrücklich die weiteren Anzeigen gegen die BP, die Bezirksregierung Münster und die Staatsanwaltschaft Bochum wegen Strafvereitelung.

Gerade letztere hat sich auch, was die Ermittlungen gegen die Firma Nottenkämper anbelangt, eher mit fadenscheinigen Argumenten als mit Fakten arbeitend gezeigt. In den letzten Monaten hatte man das Gefühl, dass der Staatsanwalt vielmehr Verteidiger der BP und von Nottenkämper war als Ankläger bzw. Aufklärer. So hat die Staatsanwaltschaft gegenüber den GRÜNEN behauptet, dass man die Ölpellets wegen der Vermischung mit Aktivkohle nicht riechen könnte. Der eigene Gutachter (Herr Borchardt) hat dieser Sichtweise während seiner Zeugenaussage am 17.04.2018 widersprochen. Zudem war die besagte zugemischte Aktivkohle ja verbraucht – deswegen sollte sie ja auch entsorgt werden. Darüber hinaus kann so ein Effekt, wie sie ihn die Staatsanwaltschaft gerne hätte, nur entstehen, wenn die Ölpellets durch die Aktivkohle geleitet werden – eine Vermischung alleine reicht nicht aus! Dafür muss man kein Chemiestudium erfolgreich abgeschlossen haben. Manches Mal reicht auch gesunder Menschenverstand.

Am letzten Verhandlungstag (20.06.2018) wurden weitere Diskrepanzen in der staatsanwaltlichen Ermittlungstätigkeit deutlich. Dieses Mal musste der ursprünglich das Verfahren führende Staatsanwalt S., gegen den auch Anzeige erstattet wurde, als Zeuge aussagen, weil der damalige Betriebsleiter vom RZB in Bochum, von dem u.a. die Ölpellets zu Nottenkämper geliefert wurden, auf sein Auskunftsverweigerungsrecht als Beschuldigter berief. Der Staatsanwalt beschrieb eindrucksvoll die Geschehnisse auf dem Gelände des RZB. Damals sei der Mitangeklagte L. auf das RZB zugegangen und habe der Geschäftsleitung ein Rundum-Sorglospaket vorgeschlagen. Er (L.) würde sich um alles kümmern. Das RZB müsse nur den Lagerort zur Verfügung stellen. L hatte auf dem RZB-Gelände sogar eine eigene Box, in der alle Giftstoffe (und wir reden hierbei nicht nur von besagten Ölpellets) gesammelt, mit Sand aus einer Halle vermischt (ca. 3 Schaufeln pro Lkw) und dann zu Nottenkämper gebracht wurden. Der Staatsanwalt bestätigte, dass mindestens zu Anfang Nottenkämper die Giftstoffe selber mit Lkws abgeholt hat. Zudem wurde endlich geklärt, warum die Staatsanwaltschaft immer betont, dass ca. 130 Proben aus dem Jahre 2013 allesamt unauffällig waren. Man hatte diese aus dem Sand beim RZB gezogen! Es sollte aber die Staatsanwaltschaft vielmehr interessieren, welche Proben bei Nottenkämper als Auflage der Betriebsgenehmigung gezogen wurden! Zu diesen Proben fehlt weiter jede Aussage. Zur Beprobungspraxis bei Nottenkämper selber hatte der Mitangeklagte H. in einer seiner letzten Einlassungen das aktenkundige Geschehen bei Nottenkämper wiedergegeben. Es wurden nach Aussagen von Mitarbeitern der Firma Nottenkämper Proben auf den Fahrzeugen und sogar in der Fläche genommen.

 Zwei sachverständige Zeugen (Herr Dr. Mallorny vom LANUV und Herr Borchardt als staatsanwaltlicher Gutachter) hatten bereits vor Gericht ausgesagt, dass man die Ölpellets bei der Anlieferung hätte wahrscheinlich riechen können, aber spätestens bei der Beprobung bei Nottenkämper leichteste Analytik ausgereicht hätte, um die Giftstoffe zu erkennen. So gab Herr Borchardt an, dass das schmierige Material (mit teils Fußballgroßen Verklumpungen so der Angeklagte H.) für die zu erstellenden Analysen durch Mahlen und Sieben nicht aufzubereiten war.

Und immer wieder stellt sich die Frage: Wie konnten ca. 450 Eluatanlysen bei Nottenkämper dann unauffällig sein? Gibt es diese Proben überhaupt?

Die Eigenkontrolle bei Nottenkämper hat versagt, die Fremdkontrolle durch den Kreis Wesel auch.
Und alle Geschehnisse dort sollen straf- oder ordnungsrechtlich nicht relevant sein? Auch hier sollte die Staatsanwaltschaft ebenso wie der Kreis Wesel noch einmal in sich gehen und die Fakten objektiv bewerten.

Bei den Geschehnissen über mehrere Jahre stellt sich darüber hinaus die Frage: Ist man zuverlässig genug, um eine Tongrube oder gar eine Deponie zu betreiben?

Eins ist auch immer noch nicht geklärt: Wenn doch der angestellte Prokurist L. keinen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb bei Nottenkämper gehabt haben soll, wie kann er die Geschäftsleitung von Nottenkämper dann die ganze Zeit getäuscht haben? Das ist doch erneut ein Widerspruch!
Unter einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb verstehen wir im Übrigen etwas Anderes.

Dass der Angeklagte L. in seiner eigenen Box Giftstoffe beim RZB sammelte, dürfte die Erklärung dafür sein, warum in dem AHU-Gutachten auch von anderen Schwermetallen auf dem Mühlenberg in hoher Konzentration (z.B. Kupfer, Cadmium, Zink) die Rede ist, die nichts mit den Ölpellets zu tun haben. Letztlich wurden aber auch nur eine Hand voll Bohrungen auf dem Gahlener Mühlenberg und mit dem vorrangigen Ziel gemacht, die Ölpellets nachzuweisen. Was sonst dort noch illegal eingelagert wurde, ist noch lange nicht geklärt. Nur um es hier noch einmal auf den Punkt zu bringen: Wir reden von der genehmigten Wiederauffüllung einer Tongrube (keiner Deponie!) mit harmlosen Baustoffen. Defacto haben wir aber eine Sondermülldeponie, auf der Giftstoffe liegen, die nicht deponierbar sind, sondern nur verbrannt werden dürfen!

Insofern fordert das Gahlener BürgerForum eine vollumfängliche Untersuchung und Beprobung des Mühlenbergs, inklusive der Tonschichten! Die bisherigen Untersuchungen reichen bei weitem nicht aus!

Nur so lassen sich die Wechselwirkungen der unterschiedlichen Giftstoffe und ihre Auswirkungen auf die Tonschicht herleiten. Das AHU-Gutachten kommt auf Seite 5o bei der Untersuchung der Sohldichtigkeit zu folgendem Ergebnis: „Die allgemeinen Anforderungen an eine Barriere sind danach i.W. [Anm. d.h. „im Wesentlichen“] eingehalten.“ Keine beruhigende Aussage!

Wie schon der staatsanwaltliche Gutachter auf Seite 29 ausführt, reichen die theoretischen Abhandlungen zur Sickerwasserprognose innerhalb des AHU-Gutachtens nicht aus, „da das Gesamtgeschehen in der Tongrube durch die Bohrungen und die bisher praktizierten Untersuchungen nicht umfassend abgedeckt wird. Es handelt sich bei den Betrachtungen um punktuelle Erkenntnisse, die je nach weiterer Untersuchungssituation in der Tongrube weitere differierende Ergebnisse bringen können.“ Auch dem anderen Parteigutachten der Firma Nottenkämper (von Asmus und Prabucki) fehlt eine diesbezügliche Aussagekraft.     

Das Verhalten der unterschiedlichen Behörden hat in den letzten Wochen Zweifel an einer transparenten und objektiven Aufklärung und Strafverfolgung gesät. Sowohl die Staatsanwaltschaft Bochum und der Kreis Wesel sind gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse jetzt aufgefordert, das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat zurückzugewinnen.

Hamlet Schöpgens  und Matthias Rittmann

Ansprechpartner des GBF:

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