ANZEIGE:
Reihenmittelhaus in bevorzugter Wohnlage von Schermbeck! 

 

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Begleitete Tanzania Gruppenreise ab / bis Schermbeck

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Die neue Website päsentiert sich im neuen frischen Look

Weiterlesen ...

ANZEIGE
Immobilien -  Center der Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe

Weiterlesen ...


Kreisverwaltung berichtet zum Stand der Rettungsdienstbedarfsplanung

16.9.2018 Kreis Wesel. Die Fa. ORGAKOM hat als externer Gutachter mit bundesweiter Referenz die Organisation des Rettungsdienstes im Kreis Wesel überprüft. Hierüber berichtete in der Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Rettungswesen und Ordnungsangelegenheiten am Donnerstag, 13. September, in Moers Vorstandsmitglied Dr. Lars Rentmeister.

Nach einer Daten- bzw. Bestandsaufnahme wurde zunächst der Ist-Zustand hinsichtlich der Hilfsfrist und des Zielerreichungsgrades analysiert. Hierzu wurden etwa 80.000 Datensätze eines Jahreszeitraumes der Kreisleitstelle ausgewertet. Die Auswertung hat gegenüber vergleichbaren Rettungsdienstträgern keine Auffälligkeiten gezeigt.

Nach der Prüfung der Standortstruktur und der Rettungsmittelausstattung für die Notfallrettung und die notärztliche Versorgung wurde auch die Rettungsmittelausstattung für den Krankentransport überprüft. Die Berechnung der Personalausstattung für die Aufgabenerfüllung durch den Gutachter steht noch aus.

Als erste Erkenntnisse wurden durch den Gutachter die Ausweitung von Rettungsdienstmitteln (zusätzliche Rettungstransportwagen [RTW]) und zwei zusätzliche Rettungswachen in Hamminkeln und Voerde empfohlen. Ergänzend wurde auch eine Optimierung durch die Verlagerung vorhandener Standorte bzw. Kapazitäten für die rettungsdienstliche Versorgung in Betracht gezogen.

Diese empfohlenen Veränderungen müssen nun mit den Krankenkassen als Kostenträger und den Trägern eigener Rettungswachen, also den Städten Dinslaken, Moers und Wesel erörtert werden, um eine Zustimmung zu erreichen, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Erkenntnisse des Gutachters wurden inzwischen auch den Städten und Gemeinden im Kreis Wesel präsentiert.

Die Frage der im Rettungsdienstbedarfsplan festzulegenden Hilfsfrist (8 bzw. 12 Minuten) ist für den Kreis Wesel noch nicht abschließend erörtert. Gemäß dem derzeit geltenden Rettungsdienstbedarfsplan gilt im Kreis Wesel die für Kreise übliche Hilfsfrist von 12 Minuten. Der Gutachter hat bei der Auswertung der Daten festgestellt, dass in vielen Teilen des Kreises Wesel bereits jetzt schon eine Hilfsfrist von 8 Minuten erreicht wird. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sind weitere Verbesserungen zu erwarten.

Detailfragen müssen nun erörtert werden, der Entwurf des neuen Rettungsdienstbedarfsplans des Kreises Wesel wird nach jetziger Planung bis Ende des Jahres fertiggestellt sein. „Wir stehen im unmittelbaren Dialog mit den Beteiligten und es ist unser Ziel mit dem neuen Plan für jeden Teil des Kreises Wesel eine Verbesserung der rettungsdienstlichen Versorgung zu erreichen“, fasst Dr. Rentmeister den aktuellen Sachstand zusammen.

Free Joomla! template by Age Themes

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.