Unklarheiten beim Mietspiegel für Schermbeck

11.11.2018 Schermbeck. Pressemitteilung der BfB Fraktion. Anfrage zum Mietspiegel

Sehr geehrter Herr Rexforth,

auf der Internet-Seite der Gemeinde Schermbeck kann unter ‚Rathaus & Bürger/Bürgerservice/Dienstleistungen A-Z/Mietspiegel‘ der Mietspiegel der Stadt Wesel über einen Link abgerufen werden. Zuvor wird der Hinweis gegeben, dass die Angaben in dem Mietspiegel mit einem Abschlag von 10 % auch Anwendung für die Gemeinde Schermbeck finden.
Wir bitten um Beantwortung nachstehender Fragen:
Wer hat und wann wurde beschlossen, dass auf die Ansätze im Mietspiegel der Stadt Wesel für die Gemeinde Schermbeck ein Abschlag von 10 % anzuwenden ist. Was sind die Gründe für diesen Abschlag?
Die Mitarbeiterin der Stadt Wesel kann sich nach Rückfrage diesen Abschlag nicht erklären.
Der Mietspiegel der Stadt Wesel wurde durch eine externe Firma erstellt. Die Mitarbeiterin der Stadt Wesel ist verwundert, dass der Mietspiegel der Stadt Wesel per Link auf der Internet-Seite der Gemeinde Schermbeck abgerufen werden kann. Wer hat und wann wurde der Gemeinde Schermbeck die Erlaubnis erteilt, dass der Mietspiegel der Stadt Wesel per Link auf der Internet-Seite der Gemeinde Schermbeck abgerufen werden darf?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Roth