(Melde)Irritationen um gefundenes Kalb in Gahlen

30.11.2018 Schermbeck. Das LANUV korrigiert die Berichte in (anderen) Medien, dass das Institut nach Auffinden des Kalbes in Gahlen nicht erreichbar war.


Am Samstag (24.11.) gegen 16:30 hatte ein Herr, der nicht der Tierhalter ist, den Wolfsberater vor Ort über das tote Kalb informiert. Der Wolfsberater hat daraufhin sofort das LANUV in Kenntnis gesetzt.
Der Versuch der telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Melder verlief gegen 16:45h erfolglos. Auch der direkt folgende Versuch, über SMS den Namen und Kontaktdaten des Tierhalters von dem Melder zu erfahren, wurde dem LANUV gegenüber erst am Sonntagabend (nach Einbruch der Dunkelheit) beantwortet. Auch der Versuch einer Kontaktaufnahme durch den Wolfsberater am Samstagnachmittag, der eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter des Melders hinterlassen hat, wurde nicht beantwortet. Erst am Samtsagabend nach Einbruch der Dunkelheit wurden Fotos und nähere Informationen vom Melder per E-Mail geschickt. Die E-Mail enthielt den Hinweis, dass das tote Kalb zum Tierhalter gebracht würde.
Am Montag-Vormittag wurde der Tierhalter durch den Wolfsberater kontaktiert. Ob eine Probennahme noch sinnvoll möglich ist, musste vor Ort entschieden werden. Dem Tierhalter wurde empfohlen, den Kadaver im Veterinäruntersuchungsamt zur Feststellung der Todesursache untersuchen zu lassen. Aufgrund des Zeitverlustes, der durch die unvollständige Meldung durch Dritte eingetreten ist, ist eine erfolgreiche Auswertung fraglich.
Der Tierhalter selbst hat weder am Samstag, noch am Sonntag den Versuch unternommen, das LANUV direkt zu erreichen, weder über die Nachrichten-Bereitschaftszentrale noch über den direkten Kontakt zur Wolfs-Rufbereitschaft im Fachbereich Artenschutz.
Für den Tierhalter besteht Anspruch auf eine Entschädigung gemäß Förderrichtlinie Wolf. Voraussetzungen dafür sind zum einen der Nachweis eines Wolfes als Verursacher und die Meldung des Tierhalters an das LANUV innerhalb von 24 Stunden nach Auffinden des Kadavers.
Das dichte Netz von Wolfsberatern und –beraterinnen stellt sicher, dass immer jemand zur Beurteilung einer Vor-Ort-Situation erreichbar ist. Dafür muss nicht jeder einzelne Berater immer erreichbar sein. Um eine durchgängige Bereitschaft zu realisieren gibt es die Telefonnummer der Bereitschaftszentrale im LANUV. Dort wird jede Meldung sofort an die zuständigen Fachleute weitergeleitet, die unverzüglich weitere Schritte einleiten. Sie können mit Ihrer Berichterstattung dazu beitragen, dass es zu solchen Verzögerungen, wie sie am Wochenende passiert sind, nicht mehr kommt, indem Sie die Rufnummer noch einmal nennen und auf die 24stündige Meldefrist durch den Tierhalter , nicht durch Dritte, deutlich hinweisen.
Die Melde-Hotline, ist 24 Stunden am Tag erreichbar:

 

Melden Sie eine Wolfssichtung
Werktags
02361-305-0

Außerhalb der Geschäfts-zeiten / Wochenende
0201-714488
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