Anmeldung für die Jägerprüfung 2019

10.1.2019 Kreis Wesel (pd). Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens 2 Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen. Beizufügen sind ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern, der nicht älter ist als ein Jahr, und ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004 sowie ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.

Anmeldeformulare können bei der unteren Jagdbehörde angefordert oder über das Internetangebot des Kreises Wesel www.kreis-wesel.de abgerufen werden.

Die für die Teilnahme an der Jägerprüfung zu entrichtende Gebühr (Prüfungs- und Zulassungsgebühr) beträgt derzeit 250,- €.

Eine eingehende und konzentrierte Schulung mit Hinblick auf die Jägerprüfung ist wegen der breitgefächerten Inhalte wünschenswert. Auf den Vorbereitungslehrgang der Kreisjägerschaft Wesel e.V., der im Januar 2019 beginnt, wird daher verwiesen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie über die Geschäftsstelle der Kreisjägerschaft, Tel. 02845/32522, zu den Geschäftszeiten montags und donnerstags zwischen 8.00 und 13.00 Uhr und über deren Internetportal www.kjs-wesel.de.

Der schriftliche Teil der Jägerprüfung findet am 24. April 2019, 15.00 Uhr, im Großen Sitzungssaal, Raum 008, des Kreishauses Wesel, Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, statt.

Das jagdliche Schießen als Teil der Jägerprüfung wird am 25. April 2019, Beginn 9.00 Uhr, auf dem Schießstand Vluynbusch, Geldernsche Str. 443 a, 47506 Neukirchen-Vluyn, stattfinden.

Der mündlich-praktische Teil der Jägerprüfung ist für den 26. April 2019 ab 8.30 Uhr vor-gesehen. Die Prüfung wird ebenfalls in den Räumen des Kreishauses Wesel, Reeser Landstr. 31, 46483 Wesel, abgehalten.

Eine einmalige Nachprüfung für die Prüfungsteile jagdliches Schießen und mündlich-praktische Prüfung kann frühestens drei Monate nach Feststellung des Nichtbestehens der Jägerprüfung durchgeführt werden. Die genaue Terminierung erfolgt nach Abschluss der Hauptprüfung.