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Antrag zum Thema sozialer Wohnungsbau der Grünen

24.1.2019 Schermbeck. Pressemitteilung von Ulrike Trick, Fraktionssprecherin der Grünen, die eine Regelung für den sozialen Wohnungsbau installiert wissen möchte. 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Rexforth,

In der Gemeinde Schermbeck leben viele Menschen, die auf preiswerten Wohnraum angewiesen sind. Das sind z.B. Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern und auch ältere Menschen, die aufgrund einer knappen Rente eine kleine, bezahlbare Wohnung benötigen. Für diesen Personenkreis ist das Wohnraumangebot in Schermbeck nicht ausreichend.
Zu dem Bestreben, junge Familien in die Gemeinde zu holen oder hier zu halten und den sozialen Zusammenhalt in der Bürgerschaft zu fördern, gehört auch ein ausreichendes Angebot an gefördertem Wohnraum.
Dies ist auch ein Detailziel des Grundsatzbeschlusses zum Baulandmanagement in Schermbeck vom Juni 2018.
Allgemein wird der soziale Wohnungsbau als Motor für eine gemeinwohlorientierte Ortsentwicklung angesehen.
Im Gegensatz zu den 70er Jahren findet er heute nicht mehr auf ungeliebten Grundstücken mit schnell hochgezogenen Häusern statt. Es gibt vielfältige Möglichkeiten für Investoren, in einem Haus freie und sozial geförderte Wohnungen zu vereinen und so auch ein soziales Miteinander zu schaffen.

Die Gemeinde Schermbeck hat in der letzten Zeit einige Grundstückskäufe getätigt, mit dem Ziel, dort Wohnbauflächen zu entwickeln. Die Planung dafür darf sich aus den o.g. Gründen aber nicht nur auf den Bau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen beschränken, sondern muss auch der sozialen Verpflichtung der Gemeinde Rechnung tragen.

Die Fraktion von B`90/ Die Grünen beantragt daher, dass bereits bei Kauf und Verkauf von Grundstücken durch die Gemeinde, auf denen Wohnungsbau stattfinden soll, festgelegt wird, wie viel Fläche davon für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden soll und wo das entsprechende Baufenster eingerichtet wird.

 

In den meisten Kommunen, die diese Selbstverpflichtung eingegangen sind, liegt der Anteil für den sozial geförderten Wohnungsbau bei 30 Prozent.
Sollte auf einem Grundstück die Umsetzung dieser Selbstverpflichtung nicht oder nur teilweise möglich sein, muss beim nächsten Grundstückskauf oder Verkauf der Anteil für den sozial geförderten Wohnungsbau entsprechend vergrößert werden

 

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