LANUV bestätigt zwei Wolfsnachweise im Wolfsgebiet Schermbeck

17.4.2019 Schermbeck. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt zwei weitere Wolfsnachweise im Wolfsgebiet Schermbeck. Der erste Nachweis erfolgte mittels eines Fotos einer Wildkamera im Hünxer Wald vom 25. März 2019. Der zweite Nachweis erfolgte anhand genetischer Untersuchungen einer Speichelprobe an zwei gerissenen Schafen in Hünxe vom 29. März 2019. Die Individualisierung des Wolfes ist beim Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen noch in Bearbeitung.

Der betroffene Tierhalter wurde über das aktuelle Ergebnis informiert. Er kann über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für die gerissenen Tiere und weitere Kosten erhalten. Die aktuelle "Förderrichtlinie Wolf" ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagements und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist. Die Halter von Schafe, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck können Förderanträge zum Herdenschutz über die Förderrichtlinien Wolf des Umweltministeriums stellen.

Herdenschutz dringend empfohlen

Zurzeit werden aufgrund der besser werdenden Witterung und der bevorstehenden wärmeren Jahreszeit zunehmend mehr Weidetiere aus den Ställen auf die Weiden gebracht. Im Wolfsgebiet Schermbeck und der dazugehörenden Pufferzone daher dringen zur Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen für Schafe, Ziegen und Gehegewild geraten. Seit dem 23.03.2019 können Herdenschutzmaßnahmen in den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen zu 100 Prozent aus Landesmitteln gefördert werden. Informationen zu den Fördermöglichkeiten, die Antragsunterlagen für Tierhalter sowie weitere Informationen zum Wolfsgebiet Schermbeck und den Wolfsnachweisen in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter http://www.wolf.nrw.