RWW-Tipps gegen Frostschäden
4.2.2025 Mülheim an der Ruhr (pd). Angesichts der anhaltenden Kälte warnt die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft erneut vor Schäden an eingefrorenen Wasserzählern und Hausanschlussleitungen. Sie weist darauf hin, dass Hauseigentümer beziehungsweise Mieter selbst für die Frostsicherheit von Anschlüssen, Wasserleitungen und Heizungsanlagen verantwortlich sind.
„Draußen herrschen Minus-Temperaturen, aber leider sind viele Hausinstallationen einschließlich der Absperrventile und Wasserzähler offenbar gar nicht oder nur unzureichend geschützt“, weiß RWW-Rohrnetzexperte Mirco Wolff.
RWW rät, ungeschützte Leitungsteile, Zähler und andere Armaturen mit geeigneten Materialien wie Holzwolle oder Styropor zu isolieren. Das ist besonders wichtig, wenn sich der Zähler in einem Zählerschacht befindet oder eine separate Entnahmestelle zur Gartenbewässerung installiert ist. Auch im Keller, der Waschküche oder in der Garage kann die Kälte Schaden anrichten. Deshalb: Türen und Fenster zu, Zugluft vermeiden! Und ungenutzte Leitungen im Garten oder der Garage überstehen den Winter unbeschadet, wenn man sie rechtzeitig entleert.
Bei Schäden an Hausanschlüssen oder Zählern muss RWW umgehend benachrichtigt werden. Der zuständige Entstörungsdienst ist rund um die Uhr besetzt und unter nachfolgender Rufnummer zu erreichen.
Service-Point Mülheim: T 0208 44331
Service-Point Oberhausen: T 0208 44332710
Service-Point Bottrop/ Gladbeck: T 02043 92030
Service-Point Dorsten/ Reken: T 02864 902000