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Landrat Brohl: „Viele Vorteile durch Vollintegration des Nahverkehr-Zweckverbandes Niederrhein (NVN) in den VRR“

28.10.2024 Kreis Wesel (pd). Ab dem 1. Januar 2026 soll der Nahverkehrszweckverband Niederrhein (NVN) in den Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) integriert werden. Dadurch wird der Kreis Wesel Vollmitglied im VRR. Das empfiehlt die Kreisverwaltung dem Kreistag in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024. Dieser Vorschlag wird gleichlautend im Kreistag des Kreises Kleve beraten, da dieser gemeinsam mit dem Kreis Wesel den Zweckverband NVN bildet.

Landrat Ingo Brohl: „Dank der guten Verhandlungen, die wir gemeinsam mit dem Kreis Kleve geführt haben, wird die Integration des NVN in den VRR viele Vorteile mit sich bringen. Inhaltlich stärken wir mit unserer Vollmitgliedschaft in Europas größtem Verkehrsverbund, dem VRR, die Mobilität am Niederrhein. Dabei werden die Besonderheiten unseres ländlichen Kreises und unsere Interessen durch eine starke, vertraglich gesicherte Beteiligung in den Gremien des VRR auch in Zukunft berücksichtigt. Zudem wird durch die Vollintegration eine signifikante finanzielle Entlastung der Kommunen mit Schulträgeraufgaben in den Kreisen Wesel und Kleve erreicht.“

Durch die Zusammenlegung werden die Strukturen verschlankt, der NVN aufgelöst und seine Aufgaben in vollem Umfang dann vom VRR wahrgenommen. Nach der Kommunalwahl 2025 werden die Vertretenden der Kreise Wesel und Kleve als Vollmitglieder in die Gremien des VRR gewählt. Auch hierzu sind vertragliche Regelungen getroffen worden.

Die Vollintegration sorgt dafür, dass unterschiedliche Regelungen zusammengeführt und einheitliche Tarife angeboten werden. Die Kosten der kreisangehörigen Kommunen für die Schulwegfahrten werden dadurch ab 2026 gesenkt werden: Im NVN-Raum liegen historisch die Tarife für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler wesentlich höher als im übrigen VRR-Gebiet. Mit der Vollintegration in den VRR geht die Anwendung des niedrigeren VRR-Schulträgertarif einher, sodass eine finanzielle Entlastung der Schulträger eintritt. Die Schulträger werden in der Summe in beiden Kreisen um maximal 3 Millionen Euro jährlich entlastet.

Für den Kreis Wesel entstehen durch die Vollmitgliedschaft im VRR ab 2026 Kosten von bis zu 380.000 Euro jährlich, denen Entlastungen im Schülerverkehr des Kreises in ähnlicher Höhe (rund 303.000 Euro) gegenüberstehen. Dagegen werden die kommunalen Schulträger im Kreis Wesel, die den bisherigen NVN-Tarif bezahlen, insgesamt um ca. 1,05 Millionen Euro jährlich entlastet.

Korrespondierend zur Entlastung der Schulträger im NVN stellt der VRR den in den Kreisen Kleve und Wesel betroffenen Verkehrsunternehmen eine Tarifausgleichsleistung ab dem 01. Januar 2026 in Höhe von maximal jährlich 3 Millionen Euro für einen Übergangszeitraum von maximal 8 Jahren zur Verfügung.

Über die Integration entscheiden die Kreistage der Kreise Kleve und Wesel in ihren jeweiligen Sitzungen im aktuellen Sitzungszug. Auch im VRR sind entsprechende, korrespondierende Beschlüsse noch in diesem Jahr vorgesehen.

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