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Herbert Tekaat: "Unqualifizierter Rundumschlag"

6.1.2020 Schermbeck. In einem offenen Brief beschwerte sich Ulrich Grünheid kürzlich darüber, dass die Gemeindeverwaltung  sich nicht genügend um die Natur im Aussenbereich kümmere.

Wilder Müll würde nicht eingesammelt, oder Aushub von Gräben nicht abtransportiert etc.  Er warf der Verwaltung fehlenden Sachverstand, Inkompetenz und gleichzeitig Ignoranz vor. 

Dazu äußert sich Herbert Tekaat, der Vertreter des Bürgermeisters:

Sehr geehrter Herr Grünheid,

zunächst einmal möchte ich Ihnen für das neue Jahr 2020 alles Gute, Gesundheit und Zufriedenheit wünschen.

Mit Blick auf den nach meiner Meinung unqualifizierten Rundumschlag zum besagen Thema sehe ich mich nun doch gezwungen, einige Punkte klarzustellen.

-Sie behaupten in Ihrem Leserbrief eine Mitarbeiterin dieser Verwaltung hätte Ihnen bei Ihrem Anruf bzw. bei ihrer telefonischen Meldung (Freitag, 13.12., 9.45 Uhr) von 2 großen blauen, illegal entsorgten Müllsäcken, folgende Antwort telefonisch gegeben:
-Man hätte ja viel zu tun, wenn man wegen jedem Müllbeutel herauskäme-
Diese Darstellung von Ihnen ist unwahr. Sie haben in Ihrem Telefonat die Meldung dieser Abfallablagerung mit der Forderung verbunden, dass diese Umweltverschmutzung (genau wie die übrigen Hinweise von Ihnen) sofort von der Gemeinde Schermbeck zu beseitigen sei(en). Meine Kollegin hat dann mitgeteilt, dass der am Freitagvormittag eingereichte Hinweis auf Kühlschrankabfälle sich auf mindergefährliche Stoffe beziehe, deren Beseitigung am nächsten bzw. übernachten Werktage erfolgen könne. Einer sofortigen Beseitigung dieser mindergefährlichen Stoffe stehe auch entgegen, dass die Bauhofmitarbeiter an diesem Freitag für die verbleibenden 1-2 Arbeitsstunden bereits mit anderen Arbeiten beauftragt seien.
Ihr telefonischer Hinweis ist dann von meiner Mitarbeiterin unmittelbar nach dem Telefonat dem Bauhof als Beseitigungsauftrag mitgeteilt worden. Der Bauhof hat dann am Dienstag, 17.12. den gemeldeten Müll beseitigt.

Mit Blick auf diese tatsächlichen Abläufe ist Ihre Darstellung des Telefonats schlichtweg unverschämt. Das muss ich zum eindeutigen Schutz meiner Kollegin feststellen.

-zu den weiteren von Ihnen genannten Punkten Gewässerunterhaltung, Bankettfräsarbeiten ist folgendes zu sagen:
Gewässerunterhaltungsarbeiten müssen jedes Jahr von September bis Dezember im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt werden, sonst ist der ordnungsgemäße Wasserabfluss aus den Einzugsgebieten der Gewässer nicht gewährleistet. Der Aushub kann an manchen Gewässern nur auf dem öffentlichen Bankettbereich zwischengelagert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird diesr Aushub dann abgefahren und zerkleinert/geschlegelt. Dieses Verfahren hat sich all die Jahre in der Vergangenheit u.a. auch als das kostengünstigste Verfahren für den Schermbecker Bürger mit Blick auf die Gebührenberechnung für diese Arbeiten erwiesen.
Bankettfräsarbeiten an öffentlichen Gemeinstraßen und Wirtschaftswegen sind je nach Lage und Umstand in unregelmäßigen Abständen zwingend erforderlich. Finden diese nicht statt, bleibt das Regenwasser auf den Straßen stehen und führt dann im weiteren Verlauf zu etwaigen Straßenschäden mit einem entsprechen hohen Reparaturaufwand.
Die Bankettfräsarbeiten werden aus Kostengründen nach der Gewässerunterhaltung gelegt, um einen Teil des Gewässeraushubes gerade an beengten Straßen zeitnah in einem Arbeitsgang zu beseitigen. Fahrspuren lassen sich generell nicht im abgefrästen Bankettbereich vermeiden und die von Ihnen angesprochenen Blumenzwiebeln sind im Regelfall so tief eingepflanzt, das diese nicht von den vorgenannten Arbeiten beschädigt werden dürften.

-dann zu Ihrer Schlussfolgerung: Die Euros rufen.
Es ist einfach sehr schade, wie oberflächlich Sie einfach solche Sätze veröffentlichen.
Ja, es ist richtig das seit Wochen die gemeindlichen Arbeiter des Bauhofes damit beschäftigt sind, im gesamten Gemeindegebiet Bäume zu fällen bzw. Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Diese Rückschnitte sind notwendig, um Hecken und Sträucher vital zu halten und nicht von innen absterben zu lassen. Es werden nie alle Bereiche beim Strauchschnitt gleichzeitig zurückgeschnitten, sondern grundsätzlich über mehrere Jahre verteilt an verschiedenen Orten, damit immer ausreichend Nist- und Brutmöglichkeiten vorhanden sind. Der Rückschnitt findet ausschließlich in der Winterzeit außerhalb des Sommerrodungsverbotes statt. Das wurde im Übrigen auch noch nie anders gemacht.
Zu den Baumfällungen ist die Gemeinde im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, wenn die Standsicherheit eines Baumes gefährdet ist. Im Übrigen wurde seitens der Gemeinde auf diese Baumfällungen sowohl in der Presse als auch im zuständigen Fachausschuss deutlich hingewiesen.
Sowohl das Holz als auch der übrige Strauchschnitt werden durch die Gemeinde Schermbeck zum Lagerplatz am Tiefen Weg gebracht und von dort von einer auswärtigen Firma abtransportiert.
Entgegen Ihrer einfach in die Welt gesetzten Behauptung, die Gemeinde Schermbeck würde damit dann richtig Geld kassieren (je mehr Holz, desto mehr Geld-die Euros rufen) ist das für die Gemeinde maximal eine kostenneutrale Abwicklung. Die Gemeinde muss für die Entsorgung von Holz und Strauchschnitt an die ausführende Firma Geld zahlen, bekommt im Gegenzug für die Verwertung der Hackschnitzel allerdings eine Vergütung.

Abschließend möchte ich Sie recht herzlich bitten, sich vor einer Veröffentlichung von derartigen Halbwahrheiten bzw. Unwahrheiten sachlich hier bei der Gemeinde Schermbeck zu informieren. Dass was Sie lauthals mit „Verschwendung von Steuermitteln“ und „Euros rufen“ betiteln hat Hintergründe die es wert sind, zumindestens sachlich hinterfragt zu werden statt einfach herausposaunt zu werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

 Tekaat
-Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters-

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