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Gutachten des Ministeriums bestätigt: Wir wissen, dass wir ganz viel nicht wissen!

11.11.2020 Gahlen Stellungnahme des Gahlener BürgerForums zum neuen Gutachten des Umweltministeriums.

Der Umweltausschuss des Landtags wird heute in einem Bericht über die Ergebnisse der Begutachtung informiert.

Die Gutachter haben die bisherigen Unterlagen zur Tongrube akribisch ausgewertet und kommen mehrfach in ihren Ausführungen zu dem Ergebnis, das Kenntnisdefizite bestehen oder schlicht keine belastbaren Nachweise vorhanden sind, dass die Fa. Nottenkämper u.a. die technischen Sicherungssysteme ihrer Tongrube zum Schutz des Grundwassers und des Erdreichs eingehalten hat. Es fehlen Dokumente und zwar zu allen wesentlichen Aspekten der Gefährdungsabschätzung. Entsprechend hat der Gutachter Kenntnisdefizite zur Geohydraulik, zum Verfüllkörper und zu den technischen Sicherungssystemen festgestellt und aufgelistet. Unsere Befürchtungen wurden nicht nur bestätigt, sondern durch das Gutachten sogar noch übertroffen.

1. „Darüber hinaus liegen Indizien für die Einlagerung diverser anderer Abfälle (u.a. Altöl-haltige Abfälle, diverse Schwermetall-haltige Abfälle, Abfälle mit Fäkaliengeruch, Hausmüll) vor.“ (Seite 16) Und dies folgert der Gutachter nach Auswertung der - nur - vier Bohrungen. Auch wenn wir nie eine 100%ige Gewissheit haben werden, was alles dort genau liegt, müssen wir doch zumindest ungefähr erfahren, welche Überraschungen noch im Mühlenberg liegen. Dafür ist das Gefahrenpotential aufgrund der bisherigen brisanten Funde und den gigantischen Verfüllmengen zu hoch. Mit dieser Ungewissheit wollen wir nicht leben. Frau Ministerin Heinen-Esser hatte uns im Januar 2019 eine flächendeckende Untersuchung zugesagt. Sie steht bei uns im Wort. Aus unserer Sicht müssen weitere Bohrungen erfolgen!

Wenn man berücksichtigt, welche Qualität die bisher nachgewiesenen Giftstoffe haben, dann wird uns regelrecht schlecht, wenn man daran denkt, was da noch alles liegen wird. Der damalige Staatsanwalt Dr. Marc Sotelsek berichtete in seiner Zeugenvernehmung vom 17.09.2019 beim Landgericht Bochum von weiteren 186 Stoffen, die nicht in die Tongrube gehören. Welche dies genau sind, ist bisher nicht bekannt. Die Ölpellets waren nur der Auslöser für diesen Skandal. Der Betreiber und die Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde haben jahrelang versagt. Wenn beide Beteiligten ihrer Verantwortung gewissenhaft nachgekommen wären, läge im Mühlenberg nur Bauschutt und nicht Giftmüll. Wie schon so oft betont, wir reden nicht von einer LKW-Ladung, die mal bei den Kontrollen „durchgerutscht“ ist, sondern von einem jahrelangen systematischen Versagen.

2. Die Tongrube hat auch ohne Ölpellets schon ein enormes Gefährdungspotential, da der Kreis Wesel neben den illegal abgelagerten Giftstoffen und Abfällen die Einbringung anderer Substanzen nachträglich (rechtmäßig?) genehmigt hat, die auch ohne Ölpellets und Co. das Schadstoffpotential des Mühlenbergs erheblich erhöht haben (S. 16).

3. Ursprünglich war eine ebenerdige Verfüllung vorgesehen und genehmigt. Durch das Gutachten kam jetzt ferner heraus (ab Seite 7, Seite 15): Vor der Genehmigung zur Errichtung eines Berges war bereits ein großer Anteil der verfüllten Fläche mit einer Oberflächenabdichtung versehen und auch schon rekultiviert. Die weitere Aufschüttung erfolgte ohne flächenhaften Rückbau dieser Abdichtung, sodass sich jetzt aller Wahrscheinlichkeit nach Niederschlagswasser auf dieser Schicht aufstaut, nicht in den tieferen Verfüllbereich gelangen und dadurch seitlich austreten kann.

4. Es ist keineswegs so – wie 2018 der Bevölkerung im „beruhigenden“ AHU-Gutachten verkauft -, dass möglicherweise irgendwann einmal in Millionen von Jahren etwas aus dem Verfüllkörper austreten kann. Im Wasser der Randgräben wurden Sickerwasser-typische Schadstoffe bereits jetzt nachgewiesen. Auch in den Randgräben wurden in erheblichem Umfang Eisenausfällungen festgestellt. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass Sickerwasser bereits jetzt aus der Tongrube über Undichtigkeiten in die Randgräben gelangt sein könnte. Es besteht damit aus unserer Sicht im Rahmen der Gefahrenabwehr akuter Handlungsbedarf! Die vorgeschlagenen Folgeuntersuchungen sind von neutralen Gutachtern unverzüglich durchzuführen.

5. Viele Unterlagen, die die technische Ordnungsmäßigkeit des Verfüllkörpers belegen könnten, fehlen schlicht, obwohl der Gutachter mehrfach beim Kreis und bei Nottenkämper nachgefragt hat. Selbst bei der für dieses Jahr (2020) fertiggestellten Oberflächenabdichtung fehlen bisher Nachweise (S. 3)!

 Sowohl die Firma Nottenkämper als auch der Kreis Wesel als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde haben mehrfach und über Jahre/Jahrzehnte gezeigt, dass sie nicht in der Lage sind, die Wiederverfüllung einer Tongrube zuverlässig durchzuführen bzw. zu überwachen. Die nicht zurückgebaute Zwischenabdichtung sowie die nicht vorhandenen Unterlagen zeigen ebenfalls die Schlampereien von Betreiber und zuständiger Behörde.

Das muss jetzt Konsequenzen haben!

 A. Nottenkämper wirbt auf der eigenen Homepage mit folgendem Satz:
„Ausdruck der besonderen Sach- und Fachkunde der Hermann Nottenkämper GmbH & Co. KG (vormals Hermann Nottenkämper oHG) und der Nottenkämper Umweltdienste GmbH ist auch die nachfolgend dokumentierte Vielzahl von Zertifizierungen und Eignungsnachweisen, die die Unternehmensgruppe kontinuierlich erworben hat.“

1. Die Zertifizierungen sind von der Organisation EGRW e.V. zurückzunehmen.

2. Die Zuverlässigkeit zum Führen eines Geschäftsbetriebs ist nicht (mehr) gegeben. Wir fordern die Schließung der Unternehmensgruppe Nottenkämper.

3. Vorrangig muss Nottenkämper die anfallenden Sanierungskosten übernehmen, bevor andere Verantwortliche oder die Allgemeinheit zur Kasse gebeten werden. Hier sind entsprechende Schritte einzuleiten.

 B. Kreis Wesel
Dr. Müller ist zur Landratswahl 2020 nicht mehr angetreten. Das war auch gut so. Denn spätestens jetzt hätte er zurücktreten müssen.

Aber auch die noch vorhandene Verwaltungsspitze, d.h. Herr Czichy als zuständiger Verwaltungsvorstand und Herr Fastring als Leiter des Fachdienstes Umwelt, sowie die konkret kontrollierenden Mitarbeiter, wie Herr Brandstaeter, sollten sich fragen, ob sie geeignet und befähigt sind, ihrer Überwachungspflicht nachzukommen. Die Kreispolitik sollte dies auf jeden Fall tun!

Wenn man bedenkt, wie viel Sand uns vom Kreis Wesel und den handelnden Personen in die Augen gestreut wurde, kann man nur erbost sein. Alleine das uns vom Kreis Wesel vorgestellte AHU-Gutachten war, wie sich jetzt herausgestellt hat, rausgeschmissenes Geld; die damalige Infoveranstaltung des Landrats mit dem AHU-Gutachter eine Farce.

Das AHU-Gutachten hat sich nachträglich auch deswegen als Farce erwiesen, weil das LANUV bereits 2015 und 2016 dem Kreis Wesel nahegelegt hatte, weitere Auswertungen zu den Wechselwirkungen der eingebrachten Schadstoffe im Mühlenberg durchzuführen. Anlass dafür waren auch nachgewiesene Giftstoffe in den Analysen des AHU-Gutachtens, die nichts mit den Ölpellets zu tun hatten. Dies wurde vom Kreis lapidar als „nicht zielführend“ abgelehnt.

Und sich immer der Verantwortung mit dem Argument entziehen zu wollen, dass man ja alles mit anderen Behörden abgestimmt habe, zeigt letztlich auch die mangelnde eigene Kompetenz des Kreises. Dieses Argumentationsschema wiederholt sich kontinuierlich. So hatte bereits Herr Fastring, auf die Frage, ob denn nach den Vorkommnissen Nottenkämper als noch zuverlässig im ordnungsrechtlichen Sinne gelten kann, bei der Infoveranstaltung des damaligen Landrats ausgeführt – Zitat Protokoll: „In diesem Zuge habe er persönlich den ermittelnden Staatsanwalt gefragt: „Was machen ich denn jetzt mit dem Betreiber? Wie gehe ich mit dem um?““ – Kompetenz sieht anders aus.

Herr Czichy rühmte sich im Schreiben vom 12.09.2019 an uns: „Ihr aufgeführter Fall von 2001 [1. offizieller Umweltskandal bei Nottenkämper - 13.000t mineralölhaltigen Bodens wurden vergraben und entdeckt] zeigt, dass die genehmigten Kontrollmechanismen sehr wohl geeignet waren. Die illegal eingelagerten ölverunreinigten Böden wurden rechtzeitig erkannt und konnten…. wieder ausgebaut werden.“
Wir hatten ihn damals daraufhin berichtigt, dass Gahlener Bürger die Behörden informiert hätten. Jetzt steht im Gutachten (S. 13) sogar: „Unterlagen, aus denen die Durchführung der Entsorgung hervorgeht, liegen uns aber nicht vor.“

Beim Kreis Wesel muss endlich die Frage der Verantwortlichkeit gestellt werden. Die Behördenleitung hat nicht nur eine politische Verantwortung, sondern auch die Pflicht, ihre Mitarbeiter zu überwachen, damit es nicht zu Verfehlungen kommt. Die kontrollierenden Mitarbeiter wiederum müssen sich für ihr aktives Handeln verantworten.

§ 48 BeamtenStG regelt:
„Beamtinnen und Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, haben dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Bei der Fülle von Mängeln, insbesondere hinsichtlich der nachträglichen Genehmigungen, die zu einer Erhöhung des Gefährdungspotentials geführt haben, aber auch wegen der mangelhaften Nachweise der technischen Sicherheit der wiederverfüllten Tongrube, ist (mindestens) von grober Fahrlässigkeit auszugehen. Weitere Verfehlungen hatten wir bereits durch unsere Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden dargelegt. Der Kreis muss entsprechende Schadensersatzansprüche aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes gegen die relevanten Personen prüfen und gegebenenfalls jetzt schon bis zum Abschluss weiterer Untersuchungen juristisch sichern!

C. Bezirksregierung Düsseldorf
Die Bezirksregierung Düsseldorf als Aufsichtsbehörde des Kreises muss aufgrund der eklatanten Missstände beim Kreis endlich aktiv werden. Es muss geklärt werden, ob die damaligen nachträglichen Genehmigungen, die zu einer erheblichen Schadstoffgefährdung im Verfüllkörper geführt haben, rechtens waren, warum das Abtragen der Zwischenabdichtung „übersehen“ bzw. vom Kreis Wesel nicht angeordnet wurde und warum so viele Unterlagen fehlen. Das Befolgen der Krähentheorie muss ein Ende haben und wieder Rechtsstaatlichkeit einziehen.

 Wir bedanken uns ausdrücklich bei der Ministerin, Frau Heinen-Esser, dass sie das Gutachten noch in Auftrag gegeben hat, bei den den Prozess begleitenden Mitarbeitern des Ministeriums und des LANUVs und natürlich bei dem Gutachter-Team!

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