ANZEIGE:
Reihenmittelhaus in bevorzugter Wohnlage von Schermbeck! 

 

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Begleitete Tanzania Gruppenreise ab / bis Schermbeck

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Die neue Website päsentiert sich im neuen frischen Look

Weiterlesen ...

ANZEIGE
Immobilien -  Center der Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe

Weiterlesen ...


Leserbrief des GBF zum Artikel  - LANUV verweigert die Rissaufnahme

18.12.2020 Gahlen. Leserbrief des „Gahlener BürgerForum“ Arbeitsgruppe Wolf zum Verhalten der Wolfsberater im Fall „Wolfriss Damtier Rutert“

Mit der unter Nennung hanebüchener und zeugenschaftlich widerlegbarer Gründe abgebrochenen Rissaufnahme, haben die Wolfsberater sich eindeutig und in inakzeptabler Weise pflichtwidrig verhalten.
Dass es sich bei der Entschädigung von Haltern vom Wolf gerissener Weidetiere seitens des Landes NRW um ein Zugeständnis ohne Rechtspflicht – eine so genannte Billigkeitsleistung – handelt, vermag daran nichts zu ändern.
Denn die Möglichkeit einer solchen Entschädigung hängt schließlich erst von einer ordentlichen Beweisaufnahme ab, die hier unterblieben ist - und um die die beauftragten Wolfsberater die Geschädigten so gebracht haben.
Die für diesen Abbruch vorgeschobene "Bedrohungslage" als Begründung für ihr Abrücken ins Feld zu führen, ohne auch nur Proben genommen oder Fotos gemacht zu haben, lässt sich leicht widerlegen. Weder waren die Wolfsberater bei ihrem Erscheinen mit mehr als fünf Personen aus mehr als zwei verschiedenen Haushalten konfrontiert gewesen, noch hätte die unter den Corona-Schutzbestimmungen zulässige Zahl Anwesender untereinander oder den Wolfsberatern gegenüber den zulässigen Mindestpersonenabstand unmaskiert unterschritten. Auch die Behauptung, rechtswidrig bei Ihrer Aufnahme – die ja gar nicht erst stattgefunden hat – fotografiert worden zu sein, entbehrt jeden Beweises wie jeder Grundlage.
Zusätzlich dazu gewinnt man mehr und mehr den Eindruck, dass das LANUV keine Möglichkeit auslässt, um unliebsame Risse nicht zu dokumentieren. Hier wird tatsachenwidrig ein falsches Bild vermittelt, um eine mögliche Entnahme unmöglich zu machen.
Wie – gerade in Zeiten von Corona – behördlich Beauftragte durch ihr Verhalten das Vertrauen der Bevölkerung in hoheitliches Handeln derart erschüttern können, kann man nur fassungslos zur Kenntnis nehmen. Eine offizielle Beschwerde an das LANUV dazu wird noch folgen.

Die Stellungnahme des LANUV finden Sie hier

Free Joomla! template by Age Themes

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.