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Zeitnahes Zurückholen entleerter Müllgefäße auf das Privatgrundstück durch die Eigentümer / Hausbewohner

31.1.2022 Schermbeck (pd). Die Gemeinde Schermbeck weist darauf hin, dass gemäß der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Schermbeck für eine Entleerung von Müllgefäßen bis 240 Liter Fassungsvermögen folgende Vorgaben zu beachten sind:
- Die zu entleerenden Müllgefäße sind zu den festgesetzten Abfuhrterminen bis um 6.00 Uhr so am Rand der öffentlichen Straße (Weg) aufzustellen, dass der Straßenverkehr (incl. Fußgänger/Radfahrer) nicht gefährdet oder behindert wird. Ist ein Gehweg vorhanden, so sind die Behälter auf den Gehweg am Fahrbahnrand zu stellen.
- Nach der Entleerung sind die Behälter durch den Anschlusspflichtigen (Eigentümer bzw. Hausbewohner) unverzüglich aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen / auf das Privatgrundstück zurückzuholen.

Gleichzeitig wurde auch das beauftragte Abfuhrunternehmen von der Verwaltung aufgefordert, auf ein gefährdungsreduziertes Abstellen der entleerten Müllgefäße verstärkt zu achten.

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