Feuchttücher und Medikamente gehören nicht durchs Klo gespült
Anlässlich des „Internationalen Tages des Toilettenpapieres“ (Montag, 26. August) weisen Emschergenossenschaft und Lippeverband darauf hin, was unter keinen Umständen ins Abwasser gehört
Emscher-Lippe-Region. Kein Scherz: Jährlich am 26. August findet der Internationale Tag des Toilettenpapieres statt. Die regionalen Wasserwirtschaftsverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband (EGLV), gemeinsam Deutschlands größter Betreiber von Pumpwerken und Kläranlagen, nutzen den skurrilen Anlass und weisen darauf hin, was durch die Toilette gespült werden darf – und was nicht! Denn: Feuchttücher und Küchenpapier haben im Abwasser nichts zu suchen. Mitunter können sie in den Betriebsanlagen von EGLV schwere Schäden verursachen.
Grundsätzlich sollte über die Toilettenspülung nur normales Toilettenpapier entsorgt werden. Anders als Klopapier zersetzen sich dagegen Küchenpapier und Feuchttücher nach dem Spülvorgang nicht. Sie gelangen vollständig über die Abwasserkanäle zunächst zu den mehr als 540 Pumpwerken von EGLV. In den Motoren können Küchenpapier und Feuchttücher zu sogenannten Verzopfungen führen, die im schlimmsten Fall auch einen Ausfall von Pumpwerken zur Folge haben könnten. Küchenpapier und Feuchttücher sollten nach Verwendung im Hausmüll entsorgt werden. Dadurch werden die Abwasserkanäle und die Pumpwerke erheblich entlastet.
Außer den Feuchttüchern verursachen vor allem Hygieneartikel wie Kondome, Binden und Tampons Probleme. Und auch wenn die Anlagen nicht immer gleich beschädigt werden, verursacht die Entsorgung des sogenannten Rechenguts auf den rund 60 Kläranlagen von EGLV immense Kosten. Pro Jahr beläuft sich dieser finanzielle Aufwand im Emscher-Lippe-Gebiet auf rund eine Million Euro! Diese Kosten tragen am Ende alle Verbraucher mit, da EGLV als öffentlich-rechtliche Wasserwirtschaftsverbände von ihren Mitgliedern, darunter auch die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger, getragen werden.
Emschergenossenschaft und Lippeverband weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass Artikel wie Feuchttücher, Wattestäbchen, Kondome, Binden, Tampons etc. auf gar keinen Fall über die Toilettenspülung entsorgt werden dürfen. Richtig wäre es, wenn der Abfall ganz einfach über den normalen Hausmüll entsorgt wird – dieser wird verbrannt; Kanäle, Pumpwerke und Klärwerke bleiben verschont!
Auch Medikamente gehören nicht ins Abwasser
Gleiches gilt übrigens auch für Medikamente – sie dürfen unter keinen Umständen durch die Toilette gespült werden, da sie schwerwiegende Folgen für Flora und Fauna in den Gewässern haben können. Oftmals wird der abgelaufene Hustensaft in den Ausguss geschüttet, das leere Fläschchen dagegen im Hausmüll entsorgt. Was als gut gemeinte Mülltrennung im Haushalt passiert, bedeutet für Kläranlagen und Gewässer eine folgenschwere ökologische Belastung. Denn auch moderne Großkläranlagen sind nicht in der Lage, Spurenstoffe wie zum Beispiel Diclofenac vollständig aus dem Abwasser zu eliminieren – schwer abbaubare Medikamente landen letztendlich im Wasserkreislauf.
Abgelaufene Medikamente sollten ganz simpel im Restmüll entsorgt werden. In der Abfallverbrennung werden Hustensaft, Tabletten und Co. rückstandslos beseitigt – und unsere Gewässer bleiben geschützt.