Repräsentative Wahlstatistik bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
27.1.2025 Kreis Wesel (pd). Kreiswahlleiter Dr. Lars Rentmeister informiert darüber, dass auch im Rahmen der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 wieder die sogenannte repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird.
In einigen Stimmbezirken in den kreisangehörigen Kommunen Kamp-Lintfort, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck und Wesel sowie in Briefwahlbezirken in Hamminkeln, Kamp-Lintfort, und Wesel werden wieder Stimmzettel mit Unterscheidungsmerkmalen nach Geschlecht und Geburtsjahrgang ausgegeben. Diese Merkmale lauten etwa „H. weiblich, geboren 1991 bis 2000“ oder „D. männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1966 bis 1980“.
Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses sieht das Wahlstatistikgesetz (WstatG) für die repräsentative Wahlstatistik besondere Schutzmaßnahmen vor.
Es wurden lediglich Stimmbezirke mit mindestens 400 Wahlberechtigen bzw. Briefwahlbezirke mit mindestens 400 Wählerinnen und Wählern für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt.
Die Stimmenauszählung, die am Wahlabend von den Wahlvorständen und Briefwahlvorständen in den Kommunen vorgenommen wird, findet getrennt von der statistischen Auswertung der Stimmzettel statt, welche beim Landesbetrieb Information und Technik in Düsseldorf (IT NRW) durchgeführt wird.
Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel dürfen nicht zusammengeführt werden. Hinsichtlich der Auswertung der überlassenen Wahlunterlagen unterliegt IT NRW einer strengen Zweckbindung. Die Ergebnisse der Statistiken einzelner Stimmbezirke oder Briefwahlbezirke dürfen nicht bekanntgegeben werden.