In Raesfeld kommt die kommunale Verpackungssteuer auf den Prüfstand
20.2.2025 Raesfeld (pd). Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil zur Tübinger Verpackungssteuer grundsätzlich den Weg zu einer kommunalen Verpackungssteuer frei gemacht. Damit soll der Handlungsspielraum für Kommunen im Kampf gegen die Vermüllung durch Einwegverpackungen gestärkt werden. Das grundsätzliche Ziel einer solchen Steuer ist es, den Einsatz von Mehrwegverpackungen zu fördern.
Daher prüft auch die Gemeinde Raesfeld, wie sich eine Verpackungssteuer auf die Situation in Raesfeld auswirken würde, denn im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheiden Städte und Gemeinden zu diesem Thema eigenständig.
„Es geht uns darum, zu prüfen, welche Auswirkungen eine Verpackungssteuer auf unseren Ort, die Raesfelder Betriebe und unsere lokale Gastronomie hätte“, erläutert Bürgermeister Martin Tesing die sich ergebende Fragestellung. Auch welcher Aufwand für eine mögliche Erhebung einer solchen Steuer von der Verwaltung betrieben werden müsste, werde geprüft. „Wir sollten kein weiteres bürokratisches Monster anstreben“, so Tesing. Die Ergebnisse der Prüfung sollen anschließend in den politischen Gremien vorgestellt werden.