ANZEIGE
Heimathelden Niederrhein- Stellen Sie jetzt ihren Förderantrag

 

SG2

ANZEIGE
Mit dem Schermbecker Maledivenspezialist in den Rausch der Farben

ANZEIGE
Neuwertige Eigentumswohnung in Toplage von Schermbeck

ANZEIGE
Ständig online - Augen geschützt. Mit ZEISS BlueGuard Brillengläsern

westenergie 260x120px

ANZEIGE
Weil Energie bedeutet, nah dran zu sein

asiatische Hornisse

Asiatische Hornisse wird zur etablierten Art herabgestuft – was das bedeutet 

22.4.2025 Kreis Wesel (pd). Im Frühjahr 2025 wurde die Asiatische Hornisse in Deutschland zu den etablierten Arten gemäß Artikel 19 der EU-Verordnung 1143/2014 herabgestuft. Für diese Arten werden durch Managementpläne Maßnahmen zur Eindämmung, Kontrolle oder Beseitigung vorhandener Populationen vorgegeben. Damit wird eine Beseitigung der Nester der Asiatischen Hornisse grundsätzlich nicht mehr durch die Untere Naturschutzbehörde veranlasst.

Um dennoch einer weiteren Ausbreitung der Asiatischen Hornisse entgegenwirken und eine Unterscheidung von den heimischen Hornissenarten sicherstellen zu können, bittet die Untere Naturschutzbehörde weiterhin darum, die Sichtung eines Nestes zu melden. Hierbei sind Kontaktdaten des Meldenden und der Standort des Nestes zu nennen sowie ein Foto von Tier und Nest zur weiteren Verifizierung beizufügen.

Diese Informationen sollen dann an das Funktionspostfach hornissen-und-co@kreis-wesel.de gesendet werden. Jede meldende Person erhält eine Rückmeldung zur weiteren Vorgehensweise.

zwei asiaHornissen

In den vergangenen Jahren musste die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel immer häufiger Nester der Asiatischen Hornisse beseitigen lassen und hierfür Fachfirmen beauftragen. Zuletzt waren im Jahr 2024 insgesamt 35 Primärnester von Bürgerinnen und Bürgern gemeldet worden. In den nächsten Jahren ist mit einer weiteren Zunahme zu rechnen. Bei derartig rasanten Entwicklungen sehen die gesetzlichen Vorgaben eine Herabstufung einer invasiven zur etablierten Art vor. Gleichzeitig wird damit das Vorgehen bei der Bekämpfung geändert und die Verantwortung für die Beseitigung der Nester auf mehrere Schultern verteilt.

Vorher fiel die Asiatische Hornisse (Vespa Velutina) unter den Geltungsbereich der EU-Verordnung 1143/2014 als prioritäre invasive Art. Dies bedeutete, dass eine Ausbreitung dieser meldepflichtigen Art durch eine schnellstmögliche Beseitigung verhindert werden sollte. Hierfür war die Untere Naturschutzbehörde verantwortlich.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.