Info aus der Verwaltung: Weitere Fördermittel für die neue Grundschule
30.9.2025 Schermbeck (pd). Mit der Förderrichtlinie Ganztagsausbau gewährt das Land Nordrhein-Westfalen Zuwendungen zur Förderung der Investitionstätigkeit von Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur für den Ganztagsausbau. Als Förderhöchstbetrag wurde dazu ein Schulträgerbudget für jede Kommune festgesetzt. Für die Gemeinde Schermbeck lag dies bei 417.946,53 € und wurde bereits im vergan-genen Jahr für die Planung des neuen zentralen Grundschulstandortes und der damit einhergehen-den Kapazitätssteigerung für den OGS-Betrieb als Zuwendung bewilligt.
Nach Ablauf des Verfahrens stand den 66 Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf zu Beginn des Jahres 2025 noch ein Restbudget i. H. v. 8,3 Mio. € zur Verfügung. Für diese Mittel konnten von den Gemeinden im sog. kriteriengeleiteten Windhundverfahren ergänzende Anträge einge-reicht werden. Daraufhin gingen 61 Anträge mit einem Antragsvolumen von rund 125 Mio. € bei der Bezirksregierung ein.
Auch die Schermbecker Gemeindeverwaltung hat diese Möglichkeit genutzt. Vor allem aufgrund der schnellen Antragsstellung konnte im Antragsranking der Bezirksregierung für Schermbeck der dritte Platz und somit eine weitere Zuwendung über 660.617,78 €, die immerhin knapp 8 % des bezirksweiten Restbudgets entspricht, erzielt werden. In der Summe wird der Neubau des zentralen Grundschulstandortes in Schermbeck nun also allein durch die Förderrichtlinie Ganztagsausbau mit insgesamt 1.078.564,31 EUR gefördert. Weitere Zuschüsse werden von der Gemeinde ange-worben.