
Pfarrstelle der evangelischen Georgsgemeinde kann wahrscheinlich zum Ende des Jahres besetzt werden
27.8.2026 Schermbeck (geg). Seit dem 1. Februar ist der ehemalige evangelische Pfarrer der St. Georgskirche nicht mehr im Amt. Der Grund: Der Verdacht auf Besitz jugendpornografischer Dateien. Im Rahmen der erhobenen Vorwürfe und der nachfolgenden Prüfungen durch die Staatsanwaltschaft ist der Pfarrer Ende Dezember 2025 vom Dienst suspendiert worden. Zum1.2. ist er durch das Landeskirchenamt von seinem Dienst in der Pfarrstelle in Schermbeck entbunden worden, so dass die Kirchengemeinde die Pfarrstelle neu besetzen kann.
Zum aktuellen Stand des Besetzungsverfahrens teilte Superintendent Thomas Brödenfeld auf Anfrage mit, dass nach dem Ende der Bewerbungsfrist im Juli das Presbyterium beschlossen hat, das weitere Besetzungsverfahren mit einer Pfarrperson weiterzuführen. Der Superintendent berichtete weiterhin, dass mit dieser Pfarrperson in den vergangenen Wochen die im Pfarrstellengesetz vorgeschriebenen Vorstellungsmodule -Gespräche im Leitungsgremium, Probepredigt und Probekatechese - durchgeführt worden sind. Nach dem Abschluss dieser Vorstellungsphase müssen nun der Kreissynodalvorstand (KSV) und die Landeskirche darüber beraten und ein Votum abgeben.
Weiterhin informierte Brödenfeld darüber, dass der KSV am 7. September tagt und dann seine Stellungnahme und die des Presbyteriums an die Landeskirche weiterleiten wird, die dann ihrerseits darüber beraten wird. „Ich gehe nach den Erfahrungen der letzten Pfarrstellenbesetzungen davon aus, dass wir dann innerhalb einer Woche das abschließende Votum der Landeskirche vorliegen haben,“ so Brödenfeld. Das bedeute konkret, dass um den 20. September herum alle Stellungnahmen vorliegen und dann der Termin des Wahlgottesdienstes, der öffentlich ist, festgelegt werden kann. In diesem Wahlgottesdienst wählt dann das Presbyterium die ins Auge gefasste Pfarrperson. Dieser Wahlgottesdienst wird von Superintendent Thomas Brödenfeld geleitet.
Der Dienstbeginn könnte dann entweder der 1. November sein - das wäre der früheste Termin - oder aber – das allerdings dann auf jeden Fall – der 1. Dezember. Spätestens zum 1. Dezember wäre die Pfarrstelle Schermbeck dann wieder besetzt.
Superintendent Brödenfeld betonte dazu, dass dieser Fall der erste in der Landeskirche mit einer derartigen Tragweite sei: „Wir befinden uns in einer Situation, die uns betroffen, ratlos gemacht, aber auch schockiert hat.“ ‚
Da aufgrund der Überlastung der Gerichte die Untersuchung bis zu drei Jahre dauern könnte, wurde vom Presbyterium der Kirche Gemeinde am 16.2. der Antrag an die Landeskirche gestellt, die Pfarrstelle freizugeben, damit sie wieder besetzt werden könne. Denn erst nach Ende eines Strafverfahrens kann die Kirche reagieren und zum Beispiel bei einer Verurteilung eine fristlose Kündigung aussprechen, was gleichzeitig auch den Verlust der Pensionsansprüche bedeutet. Beweise sich die Unschuld des Beklagten gibt es innerhalb der Kirche Rehabilitationsmaßnahmen.