
Denkmalschutz für das Küsterhaus: Grüne vermissen den Blick auf die Feuerwehr
2.9.2026 Schermbeck. PM der GrünenFraktion zur Beschlussvorlage des kommenden PUMA „Einleitung der Unterschutzstellung eines Baudenkmals durch Eintragung in die Denkmalliste“ (ehem. Küsterwohnhaus, Widemweg 17, Gahlen)
Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren zur Unterschutzstellung des ehemaligen Küsterwohnhauses in Gahlen einzuleiten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt grundsätzlich den sorgsamen Umgang mit historischer Bausubstanz, vermisst in der Gesamtbetrachtung jedoch schon jetzt einen wichtigen Aspekt: die Belange der Feuerwehr.
Schon beim Neubau des Feuerwehrhauses 2018 erwies sich das Küsterhaus als bauliches Hindernis. Weil die damalige Mieterin nicht auszog und das damals bereits sanierungsbedürftige Haus nicht wie geplant abgerissen werden konnte, musste die Planung geändert und die Ein- und Ausfahrten für die Löschfahrzeuge um 180 Grad gedreht werden. Die Folgen sind bis heute spürbar: Der nach DIN 14092 vorgeschriebene Alarmparkplatz in unmittelbarer Nähe des sogenannten Alarmeingangs konnte nicht realisiert werden, und auch ein normgerechter Übungshof fehlt bis heute. Die derzeit am Parkplatz Törkentreck eingerichteten Alarmparkplätze liegen weit vom Feuerwehrhaus entfernt.
Um diese Probleme zu lösen, verständigten sich Feuerwehr, Heimatverein und Bürgermeister bereits 2018 darauf, das mittlerweile leerstehende Küsterhaus perspektivisch abzureißen und das Grundstück der Feuerwehr für einen Alarmparkplatz und einen Übungshof zur Verfügung zu stellen. Wenn dieses Gebäude, das bisher denkmalschutzrechtlich noch nie in Erscheinung getreten ist, unter Denkmalschutz steht, sind diese Pläne vom Tisch und die seit 2018 bekannten baulichen und einsatztechnischen Lösungen für die Feuerwehr dauerhaft ausgeschlossen. Auch die von der Verwaltung mit rund 905.000 Euro veranschlagten Sanierungskosten erscheinen der Fraktion eher niedrig angesetzt und es muss die an sich rhetorische Frage gestellt werden, ob sich die Gemeinde in Anbetracht ihrer finanziellen Lage - die nächste Erhöhung der Grundsteuer B um 72% auf 1.290 Punkte ist für 2028 geplant – ein derartiges Projekt erlauben kann?