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Kuesterwohnhaus

Geplanter Denkmalschutz für das ehemalige Küsterwohnhaus stößt nicht unbedingt auf Gegenliebe

6.9.2026 Gahlen (geg). Die Verwaltung der Gemeinde Schermbeck schlägt vor in der Planungs- und Umweltschutzsitzung am Mittwoch den 9.9. das Verfahren zur Unterschutzstellung des ehemaligen Küsterwohnhauses – sprich Denkmalschutz- in Gahlen einzuleiten. Nach neuesten Erkenntnissen der Verwaltung handelt es sich im vorliegenden Fall um ein Denkmal von besonderer Bedeutung. Denn das Gebäude sei als eines der wenigen verbleibenden Zeitzeugen der baukulturellen Entwicklung des Ortsteiles Gahlen anzusehen – zu dem Schluss kam das zuständige Denkmalamt aufgrund der Anregung einer Touristin die Kunsthistorikerin in der alten Nationalgalerie Berlin sei. Der Dame sei aufgefallen, dass das Gebäude viel über die historische Entwicklung des Ortes zu erzählen habe.
Das Gutachten des Denkmalfachamtes kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass das Gebäude ein ungewöhnlich gut erhaltenes Beispiel eines ländlichen Küsterhauses der 1920er Jahre mit hoher originaler Bausubstanz und besonderer Bedeutung für die Orts- und Architekturgeschichte von Gahlen sei und es sich daher um ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 DSchG NRW handele. Im Rahmen der Baubeschreibung wird im LVR-Gutachten allerdings auch erwähnt, dass das Gebäude sich aufgrund von jahrelanger Vernachlässigung in einem sanierungsbedürftigen Zustand befände.

Kuesterwohnhaus 2

Für Joachim Huld aus Gahlen ist das Haus allerdings eine Schrottimmobilie. Er nutzte die Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schermbeck, um den anwesenden Bürgermeister zu der Angelegenheit zu befragen. „Uns als Feuerwehr wurde im Jahr 2018 zugesichert, dass das Haus nach dem Tod der Bewohnerin abgerissen wird“, so Huld. Der Platz sollte für die Feuerwehrangehörigen unter anderem als Übungsplatz und als Alarmparkplatz dienen. „Hier haben wir heute über viele finanzielle Aufwendungen der Gemeinde gesprochen, aber dann in das Haus so viel Geld rein zu pumpen und der Feuerwehr mal wieder in den Hintern zu treten, finde ich nicht gut.“
Rexforth bestätigte die Zusage aus dem Jahr 2018, das Haus abzureißen und das Gelände dem Löschzug Gahlen zur Verfügung zu stellen. Aber: Hier habe jemand die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass die Gemeinde einen geschichsträchtigen Schatz beherberge. Für ihn sei es kein Wunsch sondern eine Pflicht das Objekt unter Denkmalschutz zu stellen. Das müsse die Politik diskutieren. Zur Wahrheit gehöre auch, dass sich viele Gahlener in der Vergangenheit Gedanken um das Haus gemacht hätten, ob dieses nicht erhalten werden könne. Rexforth betonte: „Wenn man rechtlich gezwungen ist, die Angelegenheit zur politischen Diskussion zu stellen, müssen wir das tun. Gleichzeitig schränkte er ein: „Wir überdenken das noch einmal.“
Huld der das Haus kenne, wie er sagte, betonte: „Meine Ansicht ist, dass das eine Schrottimmobilie, das jetzt für so viel Geld zu restaurieren ist nicht tragbar.“

 

Das Sanierungsgutachten: https://www.schermbeck.de/en/media/document/2543