ANZEIGE
Heimathelden Niederrhein- Stellen Sie jetzt ihren Förderantrag

 

SG2

ANZEIGE
Mit dem Schermbecker Maledivenspezialist in den Rausch der Farben

ANZEIGE
Neuwertige Eigentumswohnung in Toplage von Schermbeck

ANZEIGE
Ständig online - Augen geschützt. Mit ZEISS BlueGuard Brillengläsern

Marcoklein
ANZEIGE
MC Technology- seit 10 Jahren in Schermbeck präsent

westenergie 260x120px

ANZEIGE
Weil Energie bedeutet, nah dran zu sein

Stenkampshof

ANZEIGE
Erzieher/in (w/m/d) als pädagogische Fachkraft gesucht


Steuerbüro Schraven &Partner informiert: Überbrückungshilfen verlängert

PR Artikel
3.11.2020 Schermbeck/Essen. Seit Juni 2020 gewährt die Bundesregierung Selbstständigen, die durch die Corona-Krise ihre Geschäftstätigkeit ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, finanzielle Überbrückungshilfen.

Ursprünglich war das Unterstützungsprogramm nur bis August 2020 geplant. Doch die anhaltende Corona-Pandemie erforderte eine Verlängerung. Phase 2 des Hilfsprogramms ist zunächst bis Dezember 2020 befristet.

Erleichterte Voraussetzungen
Für die Inanspruchnahme von Hilfen nach der Phase zwei wurden die Voraussetzungen und Bedingungen im Vergleich zur Phase eins gelockert. Vor allem wurden die Grenzen für die erlittenen Umsatzeinbußen herabgesenkt und sowohl die Fördersätze als auch die Förderhöchstbeträge nach oben angepasst. Weggefallen sind auch die KMU-Deckelungsbeträge für Kleinunternehmer.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.