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Verwendung von Guthaben aus Wohn-Riester-Verträgen zur Sanierung von Heizungen

PR Artikel
4.3.2024 Schermbeck. Steuertipp aus der Kanzlei Schraven & Parnter

Unter einer „Riester-Rente“ wird ein privates Altersvorsorgesparen mittels bestimmter Kapitalmarktprodukte verstanden. Die Beitragsleistungen werden hierbei zweifach steuerlich gefördert: Sie unterliegen einem besonderen Sonderausgabenabzug (§ 10a Einkommensteuergesetz/EStG) und außerdem werden auf die Sparbeiträge progressionsunabhängige Altersvorsorgezulagen gewährt (§§ 79ff. EStG). Das hiermit gebildete und geförderte Kapital kann nach Maßgabe des § 92a EStG auch für die Finanzierung einer Wohnung wendet werden (sogenannte Wohn-Riester-Förderung).
Klimafreundliche Heizung

Zulageberechtigte, die über eine selbst genutzte Wohnimmobilie verfügen, können mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes Guthaben aus ihrem Riester-Vertrag für den Einbau einer Wärmepumpe nutzen. Anträge auf Nutzung eines Riester-Guthabens können ab dem 1.1.2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen/ZfA der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.

 

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