Klaus Roth bezieht Stellung: Einfach an den Tatsachen vorbei
2.8.2025 Kreis Wesel (pd). Der Kreiswahlausschuss hat nicht darüber entschieden, ob die Wahlvorschläge der BfB unrechtmäßig erfolgt sind. Beschwerden gegen zugelassene Wahlvorschläge können nur vom Wahlleiter (der Gemeinde Schermbeck), der Aufsichtsbehörde (Kreis Wesel) oder der obersten Aufsichtsbehörde erhoben werden. Daher wurde laut Beschlussvorschlag empfohlen, meine Beschwerde zurückzuweisen. Deshalb hätten die Ausschussmitglieder auch nicht anders entscheiden dürfen.
Meine erhobenen Vorwürfe, wie Aufnahme von Mitgliedern, die gemäß Satzung zunächst im Vorstand beschlossen werden mussten, zweifelhafter Ausschluss einiger Mitglieder vom Stimmrecht oder Nichteinladung eines Mitgliedes zur Mitgliederversammlung wurden vom Wahlleiter der Gemeinde Schermbeck nicht überprüft. Dies alles hat dazu geführt, dass der neue Vorstand Stimmenmehrheit erlangte.
Statt eine eigene Wählervereinigung zu gründen, legt sich der neue Vorstand mit einer dubiosen Vorgehensweise ins gemachte Nest. Alle gewünschten Unterlagen wurden ausgehändigt, damit die BfB vollumfänglich arbeiten kann. Ich wünsche gutes Gelingen.