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Umweltskandal Verfüllung Mühlenberg – Dritter Sachstandsbericht

15.2.2023 Gahlen (pd). Stellungnahme des Gahlener BürgerForums und des Gahlener Umweltschutzvereins e.V.

Am gestrigen Tag (14.2.). wurden beim Kreis Wesel die Resultate der abschließenden Gefährdungsabschätzung vorgestellt. Der Kreis teilt in seiner Pressemitteilung leichtfertig mit, dass keine Gefahr bestehe. Richtigerweise müsste es heißen, dass keine akute Gefahr besteht. Mit Spannung erwarten wir nun die Ergebnisse der sich anschließenden Machbarkeitsstudie und die Benennung von konkreten Maßnahmen.

Es kann jetzt schon festgehalten werden, dass sich die dritte Begutachtung der wiederverfüllten Tongrube als richtig erwies, da die beiden vorherigen Gutachten in entscheidenden Punkten nicht belastbar sind und sich selbst uns Laien Rückfragen aufdrängten, die im Nachhinein berechtigt waren. Der neue Gutachter kam zu dem erschreckenden Ergebnis, dass die Schadstoffbelastung der Sickerwässer mit sehr hohen Salz- und Schwermetallgehalten auch ohne hochgiftige Ölpellets der BP extrem über den Normen liegt. Neben der illegalen Einlagerung hat der Kreis Wesel auch sehr großzügig Sondergenehmigungen für die Anlieferung derartiger Stoffe erteilt.

Wir durften feststellen, dass die unter dem Verfüllkörper befindenden Tonschichten keineswegs so homogen sind, wie man es uns anfangs verkaufen wollte. Wir können nun sagen, dass sie in entscheidenden Bereichen eben nicht homogen sind, sondern über höhere Feinsandanteile verfügen als ursprünglich suggeriert. Auch wurde festgestellt, dass der Verfüllkörper bei der Austonung eine wasserführende Schicht durchtrennt hat und dieses Wasser in Richtung Lippe/Gahlen läuft. Auf mittelfristige Sicht soll von der wasserführenden Schicht keine Gefahr in der Form ausgehen, dass Wasser in den Verfüllkörper eindringt bzw. aus ihm austreten kann.

Auch sorgte das Gutachten dafür, dass Nottenkämper bei den Sicherungsmaßnahmen an einigen Stellen der Randabdichtung nachbessern musste. Leider haben die bei der Oberflächenabdichtung verwendeten Drainagematten wahrscheinlich nur eine Haltbarkeit von ca. 50 Jahren. Nach dem Stand der Technik sollten an sich 100 Jahre garantiert werden und auch die damit verbundene Restdurchsickerung geringer sein.

Mängel in der Dokumentation konnten behoben werden und eine solche steht nun auch der Nachwelt zur Verfügung, wenn der Kreis dieses Mal umfassend archiviert. Wahrscheinlich werden erst die nachfolgenden Generationen feststellen können, ob die Experten heute richtig lagen.

Festzustehen scheint auch, dass die bisherige Sickerwassererfassung mittel- und langfristig versagen wird und das sog. Ewigkeitskosten entstehen werden. Hier erwarten wir vom Kreis, dass er alles unternimmt, um eine Kostentragung durch den Steuerzahler zu vermeiden und bereits jetzt Maßnahmen trifft, die eine zukünftige Kostentragungspflicht durch den Betreiber bzw. Grundstückseigentümer sicherstellen.

Für uns ist die Sachverhaltsklärung noch nicht abgeschlossen, solange vor dem Landgericht Bochum das letzte Puzzlestück - das abgetrennte und zurzeit ruhende Verfahren gegen den damaligen Prokuristen von Nottenkämper - nicht gerichtlich aufgearbeitet und die Frage geklärt ist, wie die Eigenüberwachung von Nottenkämper und die Fremdüberwachung durch den Kreis Wesel so versagen konnte.

 

 

 

 

 

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