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Lesermeinung zur Brückensanierung Kapellenweg

Noch steht die Brücke über die B 58. Da die Brücke für Schwerlastverkehr nicht geeignet istwird sie durch eine neue Brücke ersetzt. Zugelassen sind bisher nur PKW ´bis 3.5 to. Aber Betonmischer (30 to) und schweres Gerät hält sie locker aus.
Ist der Abbruch notwendig?? Ist die Gemeinde nach Kreuzungsgesetz kostenpflichtig beteiligt??
In den Fachausschüssen ist das Objekt nicht behandelt worden. Warum auch!!!