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Stellungnahme der Wählervereinigung „Bürger für Bürger“ zum Haushaltsplan 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

ursprünglich hatte der Kämmerer im Dezember 2022 angekündigt, die Grundsteuer B im Jahre 2024 von 495 v.H. auf 700 v.H. und im Jahre 2026 auf 1.100 v.H. anzuheben. Um den Haushaltsausgleich im Jahre 2023 mit einem geplanten negativen Ergebnis von 1,0 Mill. € zu erreichen, wurden mit den Stimmen von CDU, Die Partei und SPD die Steuern bereits zum 01.01.2023 erhöht (Grundsteuer B 495 v.H. auf 750 v.H., Grundsteuer A 300 v.H. auf 400 v.H., Gewerbesteuer 460 v.H. auf 510 v.H.).
Im September dieses Jahres teilte die Verwaltung mit, dass für das Haushaltsjahr 2023 ein Überschuss von rund 6,63 Mill. € zu verzeichnen ist. Die Grundsteuern A und B sollen erstmal nicht erhöht werden.
Was ist geschehen? Wie zuvor erwähnt, erwartete die Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023 einen Fehlbetrag von 1,0 Mill. €. Tatsächlich wurde ein positives Ergebnis von 6,6 Mill. €, durch die Abgrenzung von 3,5 Mill. € für Corona bedingte Aufwendungen und einmalige, außerordentliche Erträge von 4,5 Mill. €, wie

830 T€ Sonderzuweisungen zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges,
418 T€ Entlastung der Kommunen bei der Kreisumlage im Jahr 2023,
800 T€ in 2023 veranschlagte Baukosten für den Glasfaserausbau wurden noch in 12/2022 bezahlt,
370 T€ durch den Wegfall zweier Versorgungsempfänger sind Minderausgaben zu ver-zeichnen,
560 T€ die dazugehörigen Rückstellungen wurden ertragswirksam aufgelöst,
754 T€ einige Stellen konnten im Jahre 2023 nicht besetzt werden,
473 T€ höhere Gewerbesteuereinnahmen,
282 T€ Übriges

erzielt. Dieser außerordentliche Geldsegen fällt nicht jedes Jahr vom Himmel. Seit Jahren kritisiere ich die zu hohen Personalaufwendungen im Vergleich zum Beispiel zu der Gemeinde Raesfeld. Auch wenn die geplanten Stellen mit einem Aufwand von 754.000 € im Jahre 2023 nicht besetzt werden konnten, ist die Verwaltung nicht zusammengebrochen und hat die Arbeit gut bewältigt. Mir zeigt das positive Ergebnis im Jahre 2023 auch, dass die Bürger zu Unrecht zum 01.01.2023 mit einer Steuererhöhung belastet wurden.

Neben den vorstehend aufgeführten Gründen haben unter anderen auch die Folgenden dazu geführt, warum ich den Haushaltsplan 2025 ablehne:

Der Rat der Gemeinde Schermbeck hat am 25.09.2024 die Einführung differenzierter Grundsteuerhebesätze abgelehnt und sich für die Beibehaltung der bestehenden Hebesätze für die Grundsteuer A und B ausgesprochen. Ich habe als einziges Ratsmitglied für differenzierte Hebesätze plädiert und gestimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Neubewertung aller Grundstücke gefordert. Die Reform soll aufkommensneutral erfolgen. Die Gesamtzahl der Steuerzahler soll nicht mehr Grundsteuer zahlen als bisher. Im Laufe des Verfahrens hat sich gezeigt, dass es erhebliche Verschiebungen zwischen Wohngrundstücken (Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken) und Nichtwohngrundstücken (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke u. a.) gibt.
Die Wohngrundstücke wurden höher bewertet als die Nichtwohngrundstücke. Die NRW-Landesregierung hat den Kommunen in NRW, um Steuerausfälle zu verhindern, überlassen, getrennte Hebesätze zu beschließen.
Die Beibehaltung der bestehenden Hebesätze führt dazu, dass auch Mieter mit höheren Grundsteuern belastet werden. Der Kämmerer der Gemeinde Schermbeck hat darauf hingewiesen, dass es bei Beibehaltung der Hebesätze im Jahre 2025 voraussichtlich zu Mindereinnahmen von rd. 214.205 € kommen wird, die durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden können. Für mich ein Ding der Unmöglichkeit, dass Besitzer von Wohngrundstücken höher belastet werden als Besitzer von Nichtwohngrundstücken. Am Ende trifft das auch die Mieter, besonders die Bürger mit niedrigem Einkommen, wie Alleinerziehende oder Rentner, weil die Grundsteuer über die Nebenkosten weitergegeben wird.

Für den erhöhten Betreuungsaufwand der Caritas sind im Haushalt 2024 und 2025 je-weils 810.000 € eingeplant. Im Jahre 2023 betrugen die Aufwendungen im IST 443.493 €. Eine Steigerung von 366.500 € = 83 %. Bisher ist in der neuen Flüchtlingsunterkunft in Gahlen noch keine Belegung erfolgt. Nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz sollen die Menschen in Gemeinschaftsunterkünften bis zu 4 Stunden am Tag gemeinnützige Arbeit verpflichtend übernehmen. Unsere Frage an die Verwaltung, wie viele in Schermbeck dazu verpflichtet werden? Antwort: Keiner

In den kommenden 4 Jahren sind Kreditaufnahmen im Haushaltsplan 2025 von 58,5 Mill. € geplant.
Der Grundschulneubau soll inzwischen 42,2 Mill. € kosten. Im März 2024 waren es noch 38,0 Mill. € und 32,0 Mill. € im Februar 2024. Ende offen.
Darüber hinaus stehen Investitionen an für die Sanierung der Dreifachsporthalle 4,5 Mill. €,
die Kanalsanierung der Mittelstraße mit 2,8 Mill. €,
die Umgestaltung der Mittelstraße mit 2,5 Mill. €,
eine zusätzliche Flüchtlingsunterkunft mit 2,5 Mill. €
sowie neue Fahrzeuge für die Feuerwehr (1,8 Mill. €), Sanierung des Hallenbades und, und, und.
In der Pipeline stehen außerdem noch der Bau eines Kreisverkehrs Maassenstraße/Weseler Straße/Lichtenhagen und ein zentraler Busbahnhof. Was sang Jupp Schmitz im Jahre 1949 im Karneval: Wer soll das bezahlen, wer hat so viel Geld.
Dem Kämmerer, so hat er mir mitgeteilt, macht die geplante Neuverschuldung ohne Kompensation große Sorgen. Noch nicht eingerechnet sind dabei Investitionen in die Infrastruktur. Das 2018 fertiggestellte Wirtschaftswegekonzept beziffert allein im Bereich der Wirtschaftswege den mittelfristigen Bedarf (10 Jahre) auf 10,7 Mill. €

Der Regierungspräsident, Herr Schürmann, hat im Juli 2024 Herrn BM Rexforth das Prä-dikat „Schermbeck Erholungsort“ überreicht. Als Grund wird die hohe Zahl an Übernachtungen in Schermbeck benannt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Übernachtungen in der Evangelischen Kinder- und Jugendfreizeitstätte Gahlen mit 106 Betten und im Landhotel Voshövel mit angeschlossenem Golfplatz. Auch ohne die Unterstützung unseres Bürgermeisters werden dort Übernachtungen gebucht. Überhaupt nicht nachvollziehbar ist, dass der Bürgermeister und sein Stellverstreter durch die Verleihung dieses Prädikats in eine höhere Besoldungsgruppe kommen. Die Höhergruppierung kostet den Schermbecker Bürgern jährlich ca. 15.000 €.

Ich könnte noch zahlreiche andere Gründe aufzählen, wie die freiwillige Leistung für eine Kanuanlegestelle über 200.000 €. Am 14. September 2025 finden in NRW-Kommunalwahlen statt. Bis dahin wird es in Schermbeck sicherlich keine Steuererhö-hungen geben. Spätestens im Jahr 2026, so meine Prognose, ist mit Steuererhöhungen zu rechnen, weil die aufgeführten Investitionen nicht anders finanziert werden können. Auch müssen noch die 4,47 Mill. € abgegrenzten Aufwendungen für die COVID-19-Pandemie aus der Ausgleichsrücklage zurückgezahlte werden. Wie vorstehend erläutert, sind die Investitionen für den Grundschulneubau von März 2024 bis November 2024 um 4,2 Mill. € gestiegen: Ich zitiere den Kämmerer: „Bei einem durchschnittlichen Fremdkapitalzins von 3,05 % (Indikativangebot vom 11.11.2024 bei Inanspruchnahme eines vergünstigten Darlehens für Schulbauten) wird die Kostensteigerung von 4,3 Mill. € zu einem zusätzlichen Kapitaldienst von 220.803 € (Zinsaufwand von 131.150 €, Tilgung 89.653 €) pro Jahr über einen Zeitraum von 30 Jahren führen.

Schermbeck, 12. Nov. 2024 gez. Klaus Roth
Wählervereinigung
„Bürger für Bürger“

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