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Weidezone Deutschland

Ganz NRW wird Wolfsgebiet –  Förderung und Umsetzung scheinen lückenhaft 

16.8.2025 Wipperfürth.  Die am 12. August 2025 durch Pressemitteilung des Landesumweltministeriums angekündigte Ausweisung von ganz Nordrhein Westfalen als Wolfsgebiet ist ein durchaus mutiger und anerkennenswerter Schritt.

Leider geht dieser einher mit einer insgesamt unscharfen Kommunikation der Rahmenbedingungen – aber auch die Umsetzung gibt Anlass zu berechtigter Kritik.

Kernaussagen: 
1 Million Euro stehen zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen in NRW zur Verfügung.

Ob diese tatsächlich ausreichend sind, darf ernsthaft angezweifelt werden. In nur einem Jahr wendete beispielsweise Baden-Württemberg einen Betrag von 4,1 Millionen Euro – bei drei nachgewiesenen Wölfen, ausschließlich für Herdenschutzmaßnahmen auf! (Quelle: SWR)


Förderung in NRW gilt nur für Schafe, Ziegen und Gehegewild.
Nach wie vor wird gegenüber der breiten Masse der Bevölkerung der Eindruck erweckt, dass Halter aller Weidetierarten anspruchsberechtigt seien – das ist irreführend (siehe Landwirtschaftskammer NRW).


Schutzmaßnahmen für Rinder und Pferde sind jedoch nicht generell förderberechtigt.
Ausnahmen gibt es nur in Einzelfällen. Die bisherige vorgetragene Argumentation, das „bei Pferden und Rindern der Schutz durch die Herde ausreichend“ sei wurde beispielsweise zwischenzeitlich durch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen zurückgewiesen – gefordert sind wissenschaftlich fundierte Einzelfallprüfungen und valide Daten, die diese Behauptung stützen.

NRW eigenes Bürokratiemonster
 
Die Abgabe eines Förderantrages geht mit einer Unzahl an Anträgen und Formularen einher, nicht-gewerbliche Halter müssen sich erst um eine Betriebsnummer bei der Landwirtschaftskammer NRW bemühen, eine Herdenschutzberatung ist nunmehr verbindlich vorgeschrieben, um in die Gunst einer Förderung des Zaunbaumaterials zu kommen.

Zweifel an der Durchführbarkeit
Nach Auswertung der öffentlich einsehbaren Daten von Tierseuchenkasse, Landwirtschaftkammer etc. ist derzeit von ca. 5750 – 5900 Ziegen- , Schaf- und Gatterwildhaltungen in NRW auszugehen. Es ist daher bereits heute absehbar, das binnen der durch das Umweltministerium angekündigten Jahresfrist bis August 2026 weder – sollten alle diese Halter einen Antrag stellen – sämtliche Anträge bearbeitet werden können noch allen diesen Haltern eine Herdenschutzberatung zu Teil werden wird, genauso wie es eine Frage der einfachen Mathematik ist, festzustellen, dass der ausgelobte Betrag von 1 Mio. Euro nicht annährend ausreichend dafür sein wird.


Forderungen der Weidezone Deutschland e. V.:

1. Transparenz: NRW muss klar kommunizieren, für welche Tierarten und unter welchen Voraussetzungen gefördert wird.

2. Förderhöhe anpassen: 1 Mio Euro sind zu wenig – das Beispiel Baden-Württembergs zeigt einen möglichen, tatsächlichen Bedarf.

3. Wissenschaftliche Grundlage: Für Rinder und Pferde sind fundierte Einzelfallprüfungen nötig, wie vom OVG gefordert bzw. wissenschaftliche Forschung zur Untermauerung dieser bisher nur theoretischen Annahmen muss begonnen werden!

 4. Herdenschutzhunde: sind nicht nur in Ausbildung und Anschaffung zu finanzieren, der Unterhalt sowie die tierschutzgerechte Unterbringung nicht mehr arbeitsfähiger Tiere ist durch das Land zu gewährleisten, sollte dies im haltenden Betrieb nicht möglich sein!

5. Aufbau und Unterhalt der Zäune sind ebenfalls entschädigen, da dies einen erheblichen Mehraufwand für den einzelnen Halter bedeutet.

Kontakt für Rückfragen:
Weidezone Deutschland e. V. – Lars Eric Broch, 1. Vorsitzender, Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

verwendete Quellen:
1. Die Zeit – „Niedersachsen: 6,4 Mio Euro für Herdenschutz“
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-11/wolf-herdenschutz-foerderung-niedersachsen

2. Süddeutsche Zeitung – „Herdenschutz in Niedersachsen“
https://www.sueddeutsche.de/politik/wolf-niedersachsen-herdenschutz-1.6339582

3. Landwirtschaftskammer NRW – Präventionsmaßnahmen Herdenschutz
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/herdenschutz-nrw.htm

4. Oberverwaltungsgericht Niedersachsen – Entscheidung zu Herdenschutz für Rinder/Pferde
https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/pi044-ovg-231925.html

5. Volltext der OVG-Entscheidung
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/1bd8b482-32b0-43b2-b7f0-1629bcf25060

6. SWR Wolfskosten in Baden-Württemberg
7. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/wolf-woelfe-baden-wuerttemberg-2024-2025-100.html

8. Agriculturstrukturerhebung 2023 – Zahl der Betriebe mit Viehhaltung (alle Tierarten):
https://www.it.nrw/nrw-rueckgang-der-viehhaltenden-betriebe-innerhalb-der-letzten-13-jahre

9. Detaillierte Daten zu Betrieben mit Rindern, Schafen, Schweinen (je einzeln):
https://statistik.nrw/wirtschaft-und-umwelt/land-und-forstwirtschaft/struktur-der-landwirtschaftlichen-betriebe/landwirtschaftliche-betriebe-mit-viehhaltung

10. IT.NRW – Thema Viehbestand: Schafhaltungen 2023/2024 (Presse/Infoseite):
https://www.it.nrw/thema/viehbestand-und-tierische-erzeugung

11. Landwirt-Media Zusammenfassung der IT.NRW-Meldung (1.280 Schafhaltungen, 03.11.2024):
https://landwirt-media.com/zahl-der-schafe-in-nrw-um-46-prozent-gesunken/

12. Landwirtschaftskammer NRW – Aktuelle Tierzahlen (TSK, Stand 15.07.2025; inkl. Gehegewild: 12.150 Tiere):
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/tierzahlen/index.htm

13. LWK NRW – Schaf- & Ziegenhaltung (mit TSK-Angabe ≈ 4.500 Ziegenhaltungen):
https://www.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/tierproduktion/schafhaltung/index.htm

14. Richtwertekatalog Gehegewildhaltung (Herdengrößen/Spannweiten; zur Ableitung der Haltungszahl):
https://www.tll.de/www/daten/nutztierhaltung/wild/wild_rw_16.pdf