
Herdenschutz: Förderung in NRW bleibt unzureichend - Land unterstützt Tierhalter weiterhin nicht bei den laufenden Kosten
18.8.2025 Kreis Wesel (pd). – Wie das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen jetzt bekannt gegeben hat, soll die Herdenschutzförderung in NRW über die bisherigen Wolfs- und Verdachtsgebiete hinaus auch in Gegenden mit nur gelegentlich auftretenden Wölfen angeboten werden. Halter von Schafen, Ziegen und Gehegewild können damit landesweit finanzielle Unterstützung für wolfsabweisende Maßnahmen beantragen. Die Förderung ist dabei begrenzt auf Kosten für investive Maßnahmen, ausdrücklich nicht zuwendungsfähig sind Folgekosten für Aufbau und Unterhaltung von Schutzzäunen sowie für Futter, Versicherung und Tierarzt bei Schutzhunden. Zugleich soll nach einer Übergangsfrist von einem Jahr die Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen in ganz Nordrhein-Westfalen Voraussetzung für die Entschädigung gerissener Tiere sein – das Ministerium will damit langfristig nach eigenen Angaben einen flächendeckenden Herdenschutz erreichen.
Dazu Erich Gussen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV): „Die Herdenschutz-Förderung in NRW bleibt auch nach Ausweitung auf das gesamte Land halbherzig. Während in Nachbarbundesländern wie Rheinland-Pfalz und Niedersachsen der Mehraufwand beim Weidemanagement gefördert wird, bleiben unsere Tierhalter beim Schutz ihrer Herden nach wie vor auf Kosten sitzen. Hier muss dringend nachgebessert werden“, mahnt der RLV-Präsident.
Zudem stellen Nutztierrisse gerade in Gebieten mit ständiger Wolfs-Präsenz eine enorme Belastung für die Tierhalter dar. „Tierhaltung auf der Weide ist mit Herdenschutzmaßnahmen allein nicht zu sichern, viel zu oft wurden Schutzzäune inzwischen von Wölfen überwunden. Was wir neben einer leichteren Entnahme von Problemwölfen endlich brauchen, ist eine aktive Regulierung des Wolfsbestandes in Deutschland. Die Möglichkeiten, die uns das EU-Recht nach Senkung des Schutzstatus bietet, sollten wir umgehend nutzen!“, fordert Gussen.