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Korrektur bei ÖPNV-Umlage: Kreis Wesel berechnet Anteile der Kommunen neu

13.3.2024 Kreis Wesel /Schermbeck (pd). Die Verteilung der umlagefähigen Kosten des Öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV) auf die kreisangehörigen Kommunen durch den Kreis Wesel in Form der ÖPNV-Umlage erfolgt in Abhängigkeit der jeweiligen Nutz-Kilometerleistung. Dafür wurden die aktuellen Kilometerleistungen je Kommune bei den beiden konzessionierten Verkehrsunternehmen BVR und NIAG eingeholt und als Berechnungsgrundlage verwendet.

Bei der Berechnung der ÖPNV-Umlagen für 2024 und 2025 ist es jedoch zu einer fehlerhaften Anwendung der durch das Verkehrsunternehmen BVR zur Verfügung gestellten Daten gekommen, Die Weseler Kreisverwaltung hat die Berechnung der ÖPNV-Umlage für seine Kommunen nun entsprechend bereinigt und der Kreispolitik in einer Ergänzungsvorlage für den Ausschuss für Mobilität und Verkehr am Mittwoch, 13. März 2024, zur Verfügung gestellt.

Nach Berechnung mit der korrigierten Nutz-Kilometerleistung ergeben sich für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 folgende Umlagebeträge für die Kommune Schermbeck:

Für das Jahr 2024 stehen im Haushaltsentwurf 312.612 Euro. Neu ist nun ein Betrag von 152.372 Euro, das ergibt eine Reduzierung von 160.240 Euro
Für das Jahr 2025 stehen im Haushaltsentwurf 313.394 Euro. neu ist der Betrag von 152.280 Euro, das ergibt eine Reduzierung von 161.114 Euro

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