ANZEIGE:
Auf Geschenke müssen Sie nicht bis Weihnachten warten


ANZEIGE:
Wenn aus Reiseträumen Traumreisen werden!

ANZEIGE
Neuwertige Eigentumswohnung in Toplage von Schermbeck

ANZEIGE
Neue digitale Spendenplattform der Nispa

 

Haushalt 2024: Die Wählergemeinschaft # Zukunft Schermbeck lehnt den Haushalt ab

Rede zum Haushaltsentwurf und zur Beschlussfassung über den Haushalt der Gemeinde Schermbeck für das Haushaltsjahr 2024 in der Ratssitzung vom 20.03.2024

 Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung,
sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich für die Wählergemeinschaft Zukunft Schermbeck zu dem vorgelegten Haushaltsentwurf sowie zu den Beschlüssen in den Fachausschüssen über den Haushalt 2024 wie folgt Stellung:

I.

An der außerordentlich bedenklichen Haushaltssituation der Gemeinde Schermbeck hat sich auch im Jahre 2023 und mit Blick auf das Jahr 2024, keinerlei Verbesserung ergeben. Aus diesem Grunde könnte man die Haushaltsreden der früheren Jahre auch in diesem Jahr mit aktualisierten Zahlen ohne Weiteres übernehmen.

Es ist ein seit vielen Jahren bekanntes Ritual: Der Kammerer bringt seinen Haushaltsentwurf ein, weist mit Nachdruck auf die besorgniserregende Haushaltssituation hin und mahnt entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen an und es geschieht . . . nichts!

Mit der Abgaben- und Steuerpolitik hat es die Gemeinde Schermbeck in unrühmlicher Art und Weise in überregionale Presseartikel „geschafft“, so schreibt die Rheinische Post am 09.02.2024: „Bei den Kommunen mit den höchsten Steigerungsraten ist Schermbeck ganz vorne. Zwischen Mitte 2022 und Mitte 2023 stieg der Hebesatz in der zum Kreis Wesel gehörenden Kommune um 255 Prozentpunkte auf 750 Prozent. (…)“. An anderer Stelle muss sich die Gemeinde Schermbeck den Vergleich mit Kommunen gefallen lassen, in denen der Hebesatz nur einen Bruchteil dessen ausmacht (zum Beispiel in Verl mit 170 Prozent und Monheim mit 250 Prozent).

 II.

Ein echter Sparwille ist nicht erkennbar. Beispielhaft sei hier erwähnt die Personalkostenentwicklung. Die Personalkosten haben sich im Zeitraum vom 2007 (3,2 Millionen brutto) auf nunmehr fast 7,5 Millionen (Planwert) für das laufende Kalenderjahr entwickelt. Damit liegt eine Personalkostensteigerung in diesem Zeitraum von etwa 234 Prozent vor, liegt also weit über der Teuerungsrate für diesen Zeitraum.

Hier ist dringend ein entsprechendes Gegensteuern notwendig. Dabei wird doch ein nicht unwesentlicher Teil der finanziellen Mittel in moderne EDV-Technik investiert. Dann stellt sich die Frage, wo die sogenannte „digitale Dividende“ bleibt. Es müssen dringend Wege gefunden werden um die digitale Dividende zu heben, die man bislang vergeblich gesucht hat. Es bleibt nach wie vor ein Rätsel, warum die Digitalisierung, die in den vergangenen Jahrzehnten im Rathaus Einzug erhalten hat, sich kaum in einer Steigerung der betriebswirtschaftlichen Produktivität der Gemeindeverwaltung niederschlug. Der systematische und zielgenaue Einsatz modernster EDV-Technik müsste letztendlich zumindest mittelfristig dazu führen, dass Arbeitsabläufe optimiert und entsprechend Personal eingespart oder an anderer Stelle eingesetzt werden kann.

Die in der Vergangenheit durchgeführte Schaffung und Etablierung von neuen Stellen, wird nicht dazu führen, dass die Personalkostensituation sich konsolidiert und zwar auch in längerfristiger Hinsicht. Im Gegenteil: Es ist mit einer Personalkostenexplosion zu rechnen.

 III.

Unter Berücksichtigung der desolaten Haushaltssituation muss dringend über eine „neue Schwerpunktsetzung“ diskutiert werden. Hier muss insbesondere die Planung einer neuen Grundschule auf den Prüfstand. Schon jetzt geht man davon aus, dass der Schulneubau mehr als 30 Millionen Euro verschlingen wird.

Auch wenn die Fraktionsvorsitzenden anderer im Rat vertretener Parteien dies offensichtlich nicht verstehen wollen, dass die Kosten bei dem Neubau von Verwaltungsgebäuden, insbesondere bei Schulgebäuden stets explodieren und in der Realität um ein Vielfaches über dem Planwert liegen.

So berichtete die Rheinische Post über den Schulneubau der Ida-Noddack-Gesamtschule, die ursprünglich mit 14,2 Millionen Euro geplant gewesen ist. Nunmehr spricht die Stadt Wesel von einem Investitionsvolumen von 39 Millionen Euro, als nahezu von dem Dreifachen der ursprünglichen Summe, ohne dass eine endgültige Auftragsvergabe erfolgt ist. Dies lässt erahnen, wie teuer die Gemeinde Schermbeck ein Schulneubau käme. Die Gemeinde Schermbeck würde sich über Jahrzehnte verschulden und das bei sicherlich steigenden Zinsen. Damit würde ein Großteil des Haushaltes zukünftig alleine für Zins und Tilgung für den Schulneubau verwendet werden müssen.

Die Fraktionen, die den Schulneubau beschlossen haben, sollten in sich gehen und darüber nachdenken, ob dies den Schermbecker Bürgerinnen und Bürger in dieser Form zugemutet werden kann. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund, da notwendige Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere notwendige Sanierung von Straßen (nicht nur die Mittelstraße) und Wegen in der näheren Zukunft zu erfolgen hat.

Und wenn dann Maßnahmen an Straßen durchgeführt werden, hat man den Eindruck, dass hier eher eine „Verschlimmbesserung“ erfolgt, als eine tatsächlich zielführende Sanierung. Exemplarisch sei die Straße/Weg „Lohstege“ (dortiger Einmündungsbereich zur Maaßenstraße) erwähnt, die im Jahre 2023 saniert bzw. die Verkehrsführung ein wenig abgeändert worden ist. Die Baumaßnahme hat mehrere Wochen angedauert, herausgekommen ist ein Fahrbahnbelag, der nach wenigen Monaten tiefe Schlaglöcher aufweist

Es ist völlig unverständlich, dass für eine derartige Maßnahme finanzielle Mittel ausgegeben werden, die – wie die vorstehenden Bilder zeigen – offensichtlich überhaupt nicht nachhaltig ist und auch nicht ansatzweise den Regeln und dem Stand der Technik entspricht.

IV.

Anstatt konsequenter Konsolidierungsbemühungen finden sich im Wesentlichen auch im aktuellen Haushaltsentwurf Ausgaben, durch die die Bürgerinnen und Bürger wiederum massiv zusätzlich belastet werden. Es wird keinerlei Phantasie verwandt auf die Frage, wie man die Ausgabenlast reduzieren könnte. Insoweit ist der Haushaltsentwurf nicht als ambitioniert anzusehen, die Steigerungen bei bestimmten Produkten sind nicht ohne Weiteres nachvollziehbar.

Ein Indiz dafür, wie wenig ambitioniert die Verwaltung in den einzelnen Fachbereichen mit der Aufstellung des Haushaltes ist, ist das Fehlen von Zielen und Kennzahlen. Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Kommunalen Finanzmanagements war die Einführung von Kennzahlen. Nach der Kommunalhaushaltsverordnung NRW besteht eine klare Anforderung, den Kommunalhaushalt produktbezogen um Ziele und Kennzahlen zu ergänzen. Ein Großteil der Kommunen weist dementsprechend auch Kennzahlen aus, die Steuerungsbedeutung erscheint aber häufig als begrenzt. Dabei können Ziele und Kennzahlen als Kontrollinstrument so eingesetzt werden, dass sie einen Mehrwert an Steuerungsinformationen bieten und nicht bloß statistischer Anhang bleiben. Den Kommunen wird in Nordrhein-Westfalen ein Kennzahlenset an die Hand gegeben. Mit den Kennzahlen können Zeit- und Vergleichsreihen aufgebaut werden. Diese erlauben zeitnah differenzierte Aussagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde, die im interkommunalen Vergleich, im Rahmen von Anzeige- und Genehmigungsverfahren oder bei der Erstellung haushaltswirtschaftlicher Sanierungskonzepte eine wichtige Rolle spielen können. Die gesetzlichen Vorgaben finden sich in § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW.

Bei den im Haushaltsentwurf abgebildeten Produkten finden sich allerdings keine Kennzahlen (zum Beispiel: Seite 191, 199, 204, 212, 215, 225, 235, 248, 259, 266, 276, 282, 287, 297, 310, etc.). Weder werden Kennzahlen genannt, noch Produktziele definiert. Damit wird eine wesentliche Zielsetzung des neuen kommunalen Finanzmanagements ignoriert.

 V.

Angesichts des fehlenden Sparwillens und der damit verbundenen - und im Übrigen auch dem unsozialen Festhalten an der Erhöhung der Grundsteuer (und der Gewerbesteuer) kann der Unterzeichner dem Haushalt in der vorgelegten Form nicht zustimmen.

 

gez.: Thomas M. Heiske
(Rechtsanwalt)

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.