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Hund

Beginn der Brut- und Setzzeit: - Leinenpflicht für Hunde, kein Gehölzschnitt

27.2.2025 Schermbeck (pd). Das Frühjahr ist für alle Wildtiere Fortpflanzungszeit und daher eine besonders sensible Zeit: Vögel brüten in Hecken, Bäumen oder auf dem Boden und Hasen und Rehe haben ihren schutzbedürftigen Nachwuchs zur Welt gebracht. In dieser Zeit ist es daher besonders wichtig, Wildtiere nicht zu stören. Besondere Vorsicht ist in Schutz- und Waldgebieten geboten, aber auch in der freien Feldflur und an Gewässern sollte Rücksicht auf alle Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen genommen werden. Diese dürfen nach Bundesnaturschutzgesetz nicht beeinträchtigt oder zerstört werden. In der Brut- und Setzzeit gelten daher gesetzliche Einschränkungen, unter anderem in der Gehölzpflege.

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel macht darauf aufmerksam, dass für den Schnitt von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen und Gebüschen vom 1. März an besondere Regelungen gelten. Bis zum 30. September dürfen Gehölze nicht auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Nur schonende Form- und Pflegeschnitte dürfen durchgeführt werden. So wird sichergestellt, dass die Lebensräume bestimmter Arten geschützt werden und die biologische Vielfalt erhalten bleibt. Mehr Informationen dazu gibt es hier: https://www.kreis-wesel.de/system/files/C1257D23004C5410/documents/allgemeine_informationen_zum_gehoelzschnitt.pdf.
Darüber hinaus weist die Untere Naturschutzbehörde darauf hin, dass Hundebesitzer aufgefordert sind, insbesondere in der Brut- und Setzzeit ihre Hunde in der freien Landschaft und im Wald an der Leine zu führen. Gesetzlich geregelt ist dies für die Naturschutzgebiete, in denen eine ganzjährige Anleinpflicht gilt, sowie für die Vogelschutzgebiete im Kreis Wesel, in denen vom 1. März bis 31. Juli Hunde angeleint werden müssen. Hintergrund dieser Regelungen ist es, den Nachwuchs der Wildtiere zu schützen. Hunde können die Wildtiere aufsuchen, stören und so die Nachkommen gefährden.

„Oft wird nicht bedacht, dass Jungtiere schon durch einen freilaufenden Hund gestört oder getötet werden können“, sagt Helmut Czichy, Vorstandsmitglied für den Bereich Umwelt. „Wenn Vögel aus ihrem Nest verscheucht werden, kann es passieren, dass die Eier im Gelege auskühlen und absterben. Trächtige Rehe könnten gehetzt oder verjagt, Rehkitze verlassen oder verletzt werden. Deshalb appellieren wir dringend an Hundebesitzer, die Regeln einzuhalten und so aktiv zum Naturschutz beizutragen.“

Auch Querfeldein-Spaziergänge ohne Hund stören die Tiere in dieser Zeit besonders. Die Einhaltung dieser Regeln wird von Rangern im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde überwacht.

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