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Geflügel

Geflügelpest: Aufhebung der allgemeinen Stallpflicht und einer Überwachungszone 

2.3.2026 Kreis Wesel (pd).Am Sonntag, 01. März 2026, hebt der Kreis Wesel die allgemeine, kreisweite Aufstallungspflicht für Geflügel auf. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Kreis Wesel am Freitag, 27. Februar erlassen. Sie tritt am 1. März in Kraft.
Bereits Anfang der Woche konnte die letzte Überwachungszone im Kreisgebiet aufgehoben werden, die aufgrund eines Geflügelpestausbruchs in Rees eingerichtet worden war.
Die Stallpflicht war Ende Oktober des vergangenen Jahres angeordnet worden, nachdem sich abzeichnete, dass am unteren Niederrhein ein massives Vorkommen an Geflügelpestfällen zu erwarten war. Im Kreis Wesel blieb es bislang bei zwei Ausbrüchen: Im Oktober 2025 wurde das hochpathogene Influenzavirus HPAI H5N1 in einem Putenmastbestand in Kamp-Lintfort nachgewiesen. Mehr als 18.000 Puten mussten in diesem Zusammenhang getötet werden. Darüber hinaus wurde das Virus auch in einer Hobbyhaltung innerhalb der 3-Kilometer-Schutzzone rund um den Kamp-Lintforter Bestand festgestellt.
Deutlich stärker betroffen waren insbesondere der Kreis Kleve sowie Regionen in Ostwestfalen. Aufgrund von Geflügelpestfällen in den benachbarten Kreisen Kleve und Recklinghausen musste der Kreis Wesel zahlreiche kreisübergreifende Schutz- und Überwachungszonen einrichten.
Zur Eindämmung der Seuche wurden zahlreiche Kontrollen durchgeführt, insbesondere in größeren Geflügelhaltungsbetrieben. Diese nutzten die Mitarbeitenden des Veterinäramts auch, um die Bedeutung konsequenter Biosicherheitsmaßnahmen zu vermitteln.
Seit dem 01. Oktober 2025 wurde bei insgesamt 53 Wildvögeln im Kreis Wesel das Influenzavirus HPAI H5N1 nachgewiesen. Einige Untersuchungsergebnisse stehen noch aus. Betroffen waren überwiegend Wildgänse, insbesondere Blässgänse. Darüber hinaus wurden dem Kreis sowie den örtlichen Ordnungsämtern zahlreiche verendet aufgefundene Wildvögel gemeldet.
„Es ist jedoch davon auszugehen, dass dies nur einen Teil des tatsächlichen Geschehens abbildet, da nicht alle verendeten Tiere entdeckt werden und größere, auffällig gefärbte Vögel eher gefunden werden als kleinere Arten. Zudem konnten nicht alle aufgefundenen Tiere untersucht werden“, erklärt Kreisveterinär Dr. Antonius Dicke.
Die Aufhebung der Stallpflicht erfolgt parallel auch im Kreis Kleve. Damit endet die Einschleppungsgefahr in Geflügelbestände allerdings nicht. Das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet das Risiko weiterhin als hoch. Auch wenn die arktischen Wintergäste in den kommenden Wochen abziehen, ist davon auszugehen, dass das Virus weiterhin in der verbleibenden Wildvogelpopulation zirkuliert. Entscheidend bleibt daher die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelhaltungen.
Vor besondere Herausforderungen sehen sich derzeit Geflügelhalterinnen und -halter, die ihr Wirtschaftsgeflügel in Freilandhaltung, beispielsweise in Hühnermobilen, halten. Sie sind verpflichtet, ihre Tiere ab der kommenden Woche wieder ins Freie zu lassen, um Eier weiterhin als Freiland- oder Bioeier vermarkten zu können.
Die Allgemeine Aufstallungspflicht hat sich aus Sicht der Kreisverwaltung Wesel auch in diesem Winter bewährt.

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